Wurde über den Tisch gezoggen beim Autokauf
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Also mein Vater ist eben gerade gekommen, und hat mir gesagt das ich bei der ARAG Rechtsschutz bin, also kostet mich der Anwalt nichts. Also werd ich es über den Anwalt laufen lassen. Vielen dank für eure Antworten. ( auch wenn manche sich die Buchstaben hätten sparen können)Ich hoffe jetzt einfachmal das alles wieder Gut wird. Und dasnächste Auto kauf ich bei einem Hyundai Händler! Mit meinem Accent hatte ich nicht so einen Stress.
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1. Was ist das eigentlich für ein Corsa Bj.?2. Evtl ist das Radio ohne Zündung geschaltet sprich du musst es Selber an un aus schalten weil es an dauerplus liegt(Wäre ja kein defekt).3. wie ist die Handbremse denn defekt, sprich zieht sie nicht mehr an also evtl. die Seile gerissen oder ist sie optisch beschädigt.Denke bei beiden Sachen hast du die A****karte gezogen, denn wenn er sagt das war nicht als er dir den Wagen übergeben hat kannst du noch son guten Anwalt haben.Wenn du den Wagen wirklich haben willst lass die Sachen reparieren in ner Freien Werkstatt und werd glücklich mit ihm.Als Tip bei Privatkauf vieleicht mal 50€ investieren und bei TÜV oder so einen check machen lassen....
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Warum kaufst dir auch nen Corsa *fg*...den Fehler hab ich auch schon gemacht.. mittlerweile hab ich ihn gegen nen Getz getauscht ;-)Spaß beiseite, pauschal gesagt, wenn im Kaufvertrag der Mangel nicht festgehalten wurde und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, muss der Verkäufer nachbessern. Kann er das nicht, oder verweigert die Nacherfüllung kannst du vom Vertrag zurücktreten (Achtung, keine Rechtsberatung).Wenns, wie in deinem Fall wirklich nur ne Kleinigkeit ist, würde ich aber kein Fass aufmachen, sondern als "dumm gelaufen" abhaken.MfGMike
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Leute hört doch mal auf, solchen völligen juristischen Blödsinn zu posten.Eine pauschale Aussage zum Thema Gewährleistung, Mangel, Haftungsfragen ... ist schlichtweg nicht zu treffen, sondern von den vertraglichen Vereinbarungen anhängig.Auch bei reinen Privatverkäufen gibt es Möglichkeiten zur Geltendmachung eines Mangels.Wegen eines Mangels an der Handbremse (der wahrscheinlich für kleines Geld reparabel ist) einen kompletten Kaufvertrag für ein Auto rückabwickeln zu wollen, halte ich weder für sinnvoll noch für aussichtsreich. Aber der Anwalt freut sich. Ein Hoch auf die Rechtsschutzversicherung. kc85
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also, wer heute noch so blöd is, und als verkäufer die sachmängelhaftung nich ausschließt, den will ick sehen *lol* das is eigentlich gängig. mach ich bei meinen passat den ich donnerstag verkaufe auch. sonst kommt der an, weil an dem 8jahre alten auto was kaputt is oder so...darauf kann ich verzichtensollte er das nicht getan haben, sind allerdings rechtl. schritte möglich