Sharkracing rücklichter
- Andy Y
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Es kommt aber doch auch darauf an, welche Nummer das E-Zeichen hat, oder? Gibt es nicht auch Anbieter, die die Sachen mit E-Zeichen anbieten, aber die Nummer ist eine andere als die 13 und somit nicht für Deutschland zulässig. Meine mal davon gehört zu haben, Wenn man dann einen Bullen erwischt, der sich auskennt ist auch echt sense, denke ich. und ganz ohne Zeichen würd ich auf keinen Fall fahren. Wie der Andy schon schrieb: Wenns nen Schaden gibt bleibste drauf sitzen oder bist nachher sogar noch schuldig, weil deine Leuchte ja nicht zulässig war und den Unfallgegner geblendet etc. hat! Bisher wurde bei mir auch bei jeder Kontrolle bei den Rückleuchten aufs E-Zeichen geschaut - aber ist nur meine erfahrung.
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Naja,das Problem ist einfach und liegt auf der Hand.Ich hab nicht unbedingt Angst, dass mich der Schnittlauch anhält und wegen den Rücklichtern rummotzt. Vielmehr, dass mir mal einer drauf fährt, und sagt er hat meine Bremslichter nicht gesehen - war zu dunkel.Oder ich parke und einer rausch in mein Auto.Dann kommt ein Gutachter, und der sagt dann: Naja, die sind viel zu dunkel, da bekommen sie eine Teilschuld...Und dann ist´s so richtig scheisse.Und nochwas: Der Fall ist nich abwägig, hab ich selber schon erlebt im Bekanntenkreis!mfg
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QUOTE (paul-GK @ 27 Aug 2007, 21:21 ) hey mucki muss doch eigentlich wissen wie es läuft der hat die teile doch drauf und bei dem ist doch glaub ich ziemlich alles legal oder etwa nicht Haben wir ja oben schon geklärt. Das E auf seinen Leuchten nutzt höchstens noch zur Beruhigung der Beamten. Hat aber mit Legalität nix mehr zu tun.Das muss man mal so zur Kenntnis nehmen. Die Chance, dass es auffliegt ist sehr gering. Ein erfahrener TÜVer/Polizist könnte aber erkennen, dass in der Leuchte Reflektoren/Streugläser fehlen, also dass sie gemoddet ist.
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da hätt ich auch Angst vor, schließlich werden die Versicherungen immer penibler was sowas angeht und suchen nach dem kleinsten Fehler um der zahlung zu entgehen! Die Verleumden ja selbst Fälle, wo die Schuldfrage eindeutig geklärt sein dürfte (Rückwärts in parkendes Auto fahren etc.... - alles erlebt!).