Scheibentönung eintragen?

Umbau, Reparatur und Tuning allgemein
Ghost Rider
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Registriert: Sa 15. Sep 2007, 10:43

Beitrag von Ghost Rider »

Hallo!Bei meinem Tuscani sind vom Vorbesitzer die Scheiben hinten getönt worden. Sieht auch sauber aus. Nur leider habe ich davon keine ABE, auch kann ich keine Nr. finden. Der Wagen kommt aus Luxembourg, keine Ahnung ob man da nichts an Papieren brauch.Der Wagen hat beim Händler nochmal neu TÜV bekommen, gut, beim Händler ist sowas möglich. Dennoch will ich mich jetzt darum kümmern. Gibt es bloß die Möglichkeit einer Einzelabnahme oder kann der TÜV sowas auch normal eintragen?
Familienkutsche
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Registriert: Mo 2. Apr 2007, 17:57

Beitrag von Familienkutsche »

Moin! Mach Dir mal keinen Kopp! Getönte Scheiben müssen NICHT eingetragen werden!! Da braucht man auch keine ABE oder sonstwas für... Ist aber wohl nur eine Frage der Zeit, wann der deutsche Bürokratiewahnsinn auch hier zuschlägt
alexmz76
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Beitrag von alexmz76 »

nicht so ganz richtig. jede scheibenfolie, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf muss ein Prüfzeichen besitzen. Dieses Zeichen hat die Form einer welle.Zitat:Hiermit weisen wir darauf hin, dass Tönungsfolien für Autoglasscheiben nur für die Montage an den hinteren Seitenscheiben bei gleichzeitigem Vorhandensein eines Aussenspiegels an der Beifahrerseite zulässig sind. Die Autoglasscheiben dürfen mit der Tönungsfolie bis zur Scheibenhalterung beklebt werden. Ein Verklemmen oder eine Verbindung mit der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig. Typ und Prüfzeichen der verwendeten Auto-Sonnenschutzfolie muss gut lesbar und dauerhaft an allen am Fahrzeug verklebten Tönungsfolien vorhanden sein. Zudem sind die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) zu beachten. Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen und wird zu jeder Bestellung ausgeliefert. Quelle: http://www.ifoha.de/autoglasfolien/
Hazard
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Registriert: Di 10. Mai 2005, 21:32

Beitrag von Hazard »

QUOTE (alexmz76 @ 12 Nov 2007, 10:51 ) nicht so ganz richtig. jede scheibenfolie, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf muss ein Prüfzeichen besitzen. Dieses Zeichen hat die Form einer welle.Zitat:Hiermit weisen wir darauf hin, dass Tönungsfolien für Autoglasscheiben nur für die Montage an den hinteren Seitenscheiben bei gleichzeitigem Vorhandensein eines Aussenspiegels an der Beifahrerseite zulässig sind. Die Autoglasscheiben dürfen mit der Tönungsfolie bis zur Scheibenhalterung beklebt werden. Ein Verklemmen oder eine Verbindung mit der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig. Typ und Prüfzeichen der verwendeten Auto-Sonnenschutzfolie muss gut lesbar und dauerhaft an allen am Fahrzeug verklebten Tönungsfolien vorhanden sein. Zudem sind die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) zu beachten. Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen und wird zu jeder Bestellung ausgeliefert. Quelle: http://www.ifoha.de/autoglasfolien/ frage hierzu:Ich hab ja nur die Seitenscheiben getönt. Nummer ist aber nur auf einer Seite lesbar?Stellt das jetzt ein problem da?
alexmz76
Beiträge: 387
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Beitrag von alexmz76 »

wenn man es ganz genau nimmt, ja.Es könnte ja ne andere Folie sein. Ist da keine Nr., rein garnix drauf? ich würde aber mal zum TÜV gehen und mich da mal einfach beraten lassen.
Hazard
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Registriert: Di 10. Mai 2005, 21:32

Beitrag von Hazard »

hab beim verkleben nen fehler gemacht und nur bei eier seite drauf geachtet ich fahre morgen nachmittag mal zum Tüv
Familienkutsche
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Registriert: Mo 2. Apr 2007, 17:57

Beitrag von Familienkutsche »

Hi Alex! Jetzt bin ich gleich erstmal in die Garage gesprintet und habe mit der Taschenlampe die Scheiben abgesucht Was die Welle angeht hast Du recht. Die ist bei mir auf jeder Scheibe deutlich auf der Folie erkennbar (zusammen mit dem 3M-Logo und noch weiterem Gedöns). Fakt ist aber dennoch, dass man keine ABE, Teilegutachten oder sonstwas braucht bzw. bekommt und auch nichts eintragen lassen muss. Hab das ja damals in einer Firma professionell machen lassen. Fakt ist auch, dass weder Polizei (und ich hatte schon einige Kontrollen) noch TÜV diese Welle jemals kontrolliert haben. Also ich würde beim TÜV keine schlafenden Hunde wecken. Einfach hinfahren und gut is. Wenn die tatsächlich was sagen sollten, kann man die Folie immer noch entfernen
luara
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Registriert: So 4. Feb 2007, 18:58

Beitrag von luara »

Genau. Wenn sie überhaupt danach fragen, einfach eine Stelle zeigen wo die Kennzeichnung zu sehen ist. Habe noch nie erlebt das die alle Scheiben untersucht haben.
alexmz76
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Registriert: Mi 1. Feb 2006, 12:09

Beitrag von alexmz76 »

Hi,jo, ein Kumpel hatte ne folie ohne diese Welle drauf und natürlich keine ABE, welche bei den Folien, die erlaubt sind, immer dabei ist.Er ist 3 Jahr gut gefahren, nie diesbezüglich kontroliert worden. Eines nachts kam er an nen frustrierten Polizisten und der hat jede Scheibe kontrolliert und ihn vor die Wahl gestellt die Folien hier und jetzt abzureissen oder das Auto hier stehen bzw. abschleppen zu lassen, weil Fahren ohne Versicherungsschutz. Die 3 Punkte und die 70 Euro würden aber auf jedenfall auf ihn zu kommen.Eine ABE, sollte man die z.B. verloren haben, kann man aufgrund der Daten, die auf der Folie stehen (Hersteller und ABE Nr.) jederzeit sich neu zukommen lassen.grüßealex
gammelleiche
Beiträge: 655
Registriert: Mi 12. Mai 2004, 10:50

Beitrag von gammelleiche »

Also ich habe eine ABE bekommen und die liegt brav im Handschuhfach. Bei meinem alten Seat hatte ich das mal, als ich in der Werkstatt TÜV machen wollte, daß der zu blöd war auf den Seitenscheiben die Nummer zu finden. Das hat der dann auch glatt bemängelt.
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