Garantie auf Leuchtmittel?
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e_vision
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moin, habe vor geraumer zeit die berühmten biolight-birnen über xenonlook.com geordert. beim wechsel meiner glühlampen vorn, ist mir gestern abend tatsächlich eine der beiden biolight-lampen kaputt gegangen. mit kaputt meine ich jetzt allerdings nicht durchgebrannt, was eigentlich die häufigste todesursache sein dürfte, sondern das ding hat sich in 2 teile zerlegt: [BILD]1186614386[/BILD]habe schon etliche male glühlampen ausgetauscht, doch so etwas ist mir bisher noch nicht passiert. würde nun gern wissen, ob der defekt möglicherweise durch eine gewährleistung abgedeckt sein könnte, da es sich ja offensichtlich um einen fertigungsfehler handelt - fände es ehrlich gesagt schade, die lampen (immerhin 20€) wegschmeißen zu müssen. mfg e_vision
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e_vision
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QUOTE machts nicht eher sinn sich direkt an den hersteller zu wenden und zu fragen, ob das nicht auf gewärleistung bzw kulanz rausläuft? macht schon sinn, aber: 1. wüsste ich jetzt spontan den hersteller nicht (made in korea)2. sind die garantiebestimmungen auf der händlerseite momentan nicht abrufbar (wasn zufall) 3. würd ich mich zunächst gern über sowas wie "allgemeingültige gewährleistungsbestimmungen für leuchtmittel" informieren (bevor ich mir von hersteller oder händler was falsches erzählen lasse) QUOTE ...kann man das net kleben oder wieder zamlöten? ^^nö? ^^mfg e_vision
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Sebs_Coupe
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Handballgott
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ich kenn die die den Deutschlandversand hier macht persönlichen schick doch einfach einmal eine email an die Manu addy is muenchen@xenonlook.com und ja wie der Flow schon geschrieben hat 3 monate garantie @ maxi wieso nuzt du nicht die garantie ? Sin se immer alle am rumjammern aber erkundigen sich ned zwecks garantie oder so *edit* by the way soweit ich weiß ham sw mittlerweile den Hersteller der Lampen gewechselt .also schreibt die manu einfach mal an die freut sich über eure Post bestimmt ich bereite sie psychisch schon mal auf 1-2 beschwerden vor ;´)
- Andy Y
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Man ist die Seite grottig. Sorry, aber das die AGBs erst runtergelden werden müssen geht ja mal gar net. Gibts da irgendwo ein richtiges Impressum?Wenn ich mir die AGBs angucke, sind zumindest nach deutschem Recht, diverse Absätze absolut nicht zu halten. Auch das die Lampe "zerfällt" gehört bestimmt nicht zu den üblichen nutzungsbedingten Ausfällen wie z.B. durchbrennen. Inwieweit das Schweizer recht geht, kann ichn icht beurteilen.
