Endtopf eintragung
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§ 21 ist IMMER im Ermessen des Prüfers und somit leider oftmals ein echtes problem! Es hat ja nicht jeder seinen super-vitamin-B-Prüfer, sondern es gibt auch welche, die sie bei jedem kleinen Furz querstellen. war wegen meines Auspuffs bei 3 verschiedenen prüfstellen, der letzte hats dann eingetragen ohne murren und es ging alles super. Aber man muß eben Glück haben. Generell kann der TÜV von dir eine Lärmmessung verlangen, die auch auf deine Kosten geht. So habe ich es jedenfalls gehört. Bevor ich den Topf drunterschweiße würde ich mal damit und mit dem Auto zum Prüfer fahren, das problem schildern und fragen, obs bei ihm möglich ist. habe allerdings auch schon erlebt, daß der endtopf gar nicht geprüft wurde, weil ein E-Prüfzeichen drauf war und den prüfer nicht interessiert hat, für welches Auto der pott war. Aber ist wohl eher selten, schätze ich mal.
- DaveX
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Ich muss Faoch recht geben. Es klingt blöd, ist aber leider so Grundsätzlich muss ja der Auspuff der Stzvo entsprechen. Die einzige hürde bei den Anlagen ohne Gutachten die Lärmentwicklung. Jedoch sind einige Prüfer zu faul/stur(...das hat jetzt keiner gehört ), so eine entsprechende Prüfung durchzuführen. Deshalb sollte man vorher eine entsprechende Prüfstelle suchen, wo der Prüfer gewillt ist, diese Eintragung nach §21 Stzvo durchzuführen und zur Abnahme auch wieder zu diesem bestimmten hinzugehen, dann steht einer Zulassung/Eintragung nix im weg.
"Gerade Strecken sind für schnelle Autos, Kurven für schnelle Fahrer" Zitat: Colin McRae
gebruederbass.de | www.david-blume-photography.de | Daily: VW Passat / mein Coupé GK / mein (ex) Veloster
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