Aufkleber für 3. Bremsleuchte
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Aus einem anderen Forum:hab grad ne mail vom tüv hessen bekommen QUOTE Lichttechnische Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Darüber hinaus müssen lichttechnische Einrichtungen in den in der entsprechenden EG-Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort angegebenen Anforderungen sichtbar sein (§ 49a Abs. 1 StVZO).Somit beantwortet sich Ihre Frage mit: Die dritte Bremsleuchte darf - wie andere Beleuchtungseinrichtungen - nicht verdeckt sein, auch nicht teilweise. Und noch `nen Link zum § 53 StVZODann werde ich mal sehn, wo ich den Aufkleber mit Tuscani-Schriftzug bekomme.Hat jemand ne Vector-Datei des Schriftzugs?
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