erlaubt oder nicht ...

Umbau, Reparatur und Tuning allgemein
MAD-MAX-II
Beiträge: 58
Registriert: Do 19. Jun 2003, 22:11

Beitrag von MAD-MAX-II »

Also das scheint hier auch wieder so eine GrauZone zu sein.Ein Bekannter aus nem anderen Forum hatte auf der hinteren Seitenscheibe ein sandgestrahltes Motiv drauf. Bei 10000000 anderen die damit rumfahren gibts keine Probleme.Bei ihm hatte die Rennleitung wohl nen extrem schlechten Tag oder persönliche Gründe.Auf jeden Fall haben die ihm das Auto stillgelegt, da "die Oberflächenbeschaffenheit der Scheibe verändert wurde und somit evtl. auch ihre Splitter und Bruchfestigkeit."Wie das ganze nun ausging, hab ich leider nimma mitbekommen. War aber, zumindest meines Wissens, ein Einzelfall.Wie das mit nen riesen Motiv auf der Heckscheibe aussieht ist ne andere Sache ... da würde ich einfach mal bei einem knausrigen TÜV vorbeifahren und den Mal fragen.
mobikefan
Beiträge: 192
Registriert: Sa 18. Jan 2003, 23:56

Beitrag von mobikefan »

Ich halte das nicht für ne Grauzone... Wenn ich ne scheibe Sandstrahle trage ich dennoch was von der Oberfläche ab. Ist definitiv so. Da haben dann die Bullen schon recht, wenn Sie sagen, daß es sein kann, daß Bruch und Splitterfestigkeit verloren gehen können. Und damit wird gegen die ABE des Fahrzeuges verstoßen, die Scheiben sind ja Teil des Pakets das der hersteller abnehmen lassen hat. Und damit ist die Stilllegung gerechtfertigt..Schlage mich ungern auf die Seite vom Trachtenverein Grün-Weiß, aber sie haben Recht. Wir haben ein beschissen kompliziertes, überreglementiertes und zu 99,99999999% unsinniges Verkehrsrechtssystem. Aber wir wissen es, und wenn wat nicht eingetragen is, kennen wir doch alle die Konsequenzen, oder??Du brauchst nen Teilegutachten, wenn die Scheibe gesandstrahlt wird, bin ich mir hundertpro sicher, weil die Festigkeit des Materials leiden kann... Dann kriegst es auch eingetragen...
Erazor
Beiträge: 447
Registriert: Sa 18. Jan 2003, 22:35

Beitrag von Erazor »

Hiho,Zum them gesandstrahltes Bild auf der Heckscheibe habe ich gleich meinen Kaffe-Trinkenden-Poliezei-Freund angerufen:Er war erstmal erstaunt das ich so eine Frage stelle!Und dann kamm diese antworten: (Telefonat nachgestellt)Er: Puhh da fragst du mich was ? Wird da nicht ein gewisser teil der Heckscheibe abgetragen?Ich: Ja !Boahhh Holger komm mal her hör dir das mal an:Holger sein Kollege (Fachbereich KFZ veränderungen im bereich der STVO) sagte mir:Das hate ich schon mal, also das ist so Verboten ist das nicht brauchst auch kein Tüv es gibt auch kein gesetzt was dies verbietet!Nur habe ich da bedenken wegen der sicherheit der Heckscheibe da wird manschmal zu viel gestrahlt, also ich sag mal so ab 1990 Wurden alle Heckscheiben in deutschland mit leichtem Splitterschutz versehen(auch in Korea)diese schicht darf nicht verletzt werden!Zur Info diese schicht befindet sich ca 1,6-1,7MM in der scheibe dioe darf nicht angeraut werden!Ansonsten kann mann es machen!Ich: OK DANKE!Er: Das macht nen Kaffee!-ENDE DES TELEFONATS-Fazit also es gibt kein gestzt dagegen mußt eben aufpassen das es nicht zu tief in die Heckscheibe gemacht wird wegen dem (Splitterschutz) hat Hyundai auch :-)Ach ja und wegen der sache mit der Heckscheibe es dürfen nur 40% der sicht genommen werden!Fahrzeuge die keine seitenscheibe haben kein Problem die sind von der Bauart so!Aber Werksübliche PKW mit Heckscheibe dürfen nur bis zu 40% bekläpt werden!Quelle: Polizeidirektion BautzenMfg Erazor
xtrabig
Beiträge: 233
Registriert: Mi 30. Apr 2003, 14:07

Beitrag von xtrabig »

das ist so licht aller art ist erlaubt wenn es nicht blendet iritiert oder durch milchglas verdeckt ist :ausage vom tüv bamberg! ich habe nächstes jahr viiieeeel licht im auto! das mit der scheibe kann ich euch spätestens nächstes jahr sagen! weil meine hinteren scheiben komplett gestrahl werden, nur das motiv nicht! wenn sich jemant dran aufregt hat er pech gehabt!stillegen ist mir ein fremdwort!weil wenn man eine anlage einbauen darf die keine sicht mehr zuläst darf man meiner meinung auch sandstrahlen!und das können die kaum noch ändern!
Hyundai-Club-Erfurt
Beiträge: 161
Registriert: Sa 6. Sep 2003, 23:34

Beitrag von Hyundai-Club-Erfurt »

Also bei uns hat auch einer ein sandgestrahltes Motiv auf der Heckscheibe und TÜV-mäßig gabs da bisher aber noch keine Probleme. Werde mal mit Tino sprechen, weiß selber nicht ob dafür ein Teilegutachten notwendig ist. Er wirds aber wissen, immerhin hat er sowas auf der Heckscheibe des S-Coupe`s und auch damit bisher noch keine Probleme gehabt.M.f.G.Hyundai-Club-Erfurt
dbrlk244
Beiträge: 178
Registriert: Do 26. Jun 2003, 17:36

Beitrag von dbrlk244 »

@xtrabig die meisten Heckscheiben sind ja auch undurchsichtig! aber Beleuchtung am/im Auto muss entweder zugelassen sein bzw. sie ist von außen nicht sichtbar - aber wer hält zur Weihnachtszeit die Trucker mit ihren (beleuchteten) Bäumchen und Namensschildern an?@Alex also meines Wissens haben Bosch+Osram+Phillips-Leuchten auch in Xenon Blue oder wie auch immer sie heißen ne ECE-Genehmigung und sind erlaubt (die Osram-für Hauptscheinwerfer) sind die "xenonigsten") solche Lampen bringen im Vergleich zur H4-Birne (hast du doch auch drin oder?) bis zu 30% mehr Licht allerdings haben die baugleichen - ungetönten, "unblauen" - Lampen bis zu 50% mehr Licht (logisch n Filter kostet immer Licht)!Also ich hab/hatte die Bosch Xenon Blue drinne die sind nicht wirklich blau sondern eher weiß/klar aber die Osram (hatte n Kumpel drin) sehen schon fast verboten aus!
dbrlk244
Beiträge: 178
Registriert: Do 26. Jun 2003, 17:36

Beitrag von dbrlk244 »

In D sind auch nur Lampen mit 55/60W zugelassen da wirste keine stärkeren legalen finden! Es gab glaub ich mal für nen Chrysler oder Jeep ne Ausnahmegenehmigung der darf mit seinen 65Watt Ami-Birnen fahren
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