alten Führerschein umschreiben
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Du büßt nur ein.Frag mal einen Fahrschullehrer, was du alles mit der Klasse 3 fahren darfst und was mit B Ich sag nur eins 7,5t.....Anhänger ..... usw.Behalte den alten
"Gerade Strecken sind für schnelle Autos, Kurven für schnelle Fahrer" Zitat: Colin McRae
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QUOTE falsch - du darfst NICHT herabgesetzt werden - dann bekommst du die nächstbeste klasse!genau so ist es.Allerdings muss man der Tussi bei der Führerscheinstelle auch ganz genau auf die Finger schauen, es ist schon häufig vorgekommen, das Klasse-3 besitzer dann plötzlich nicht mehr Fahrzeuge über 3.5 Tonnen fahren durften (laut Plastikkarte).Nen paar bekannte haben das schon durch, und die Vögel aufm Amt fühlen sich natürlich immer im recht und haben alles richtig gemacht.
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Auf der Plastikkarte ist Klasse B nur bis 3,5 T.Wer ihn umschrieben ließ, bekommt die Klasse bis 7,5t auch wieder mit, aber zeitlich beschränkt!5 Jahre nach der Umschreibung ist eine ärztliche Pflichtuntersuchung fällig! Ansonsten verfällt sie, dann ist bei 3,5t Schluß!Also: Behalt den rosa / grauen Lappen!
(i30 PD; 1,4L T-GDI, DCT 2018; 2 Autos davor: XG30)
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QUOTE Wer ihn umschrieben ließ, bekommt die Klasse bis 7,5t auch wieder mit, aber zeitlich beschränkt!5 Jahre nach der Umschreibung ist eine ärztliche Pflichtuntersuchung fällig! Ansonsten verfällt sie, dann ist bei 3,5t Schluß!wenn behauptungen und vermutungen aufgestellt werden, dann bitte richtige ....Eine besondere Umtauschverpflichtung besteht für Führerscheininhaber, die im Rahmen des Führerscheins der Klasse 2 Lastkraftwagen führen und das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Führerscheinklasse 2 erlischt mit dem 50. Lebensjahr und muss in den neuen EU- Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Dabei müssen Sie, neben den oben aufgeführten Unterlagen, zusätzlich noch folgende Bescheinigungen vorlegen....Diese Regelung gilt auch für Inhaber des Führerscheines der Klasse drei, wenn Sie Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in Verbindung mit einem Anhänger führen wollen und diese Kombination mehr als 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat, oder wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher ist als das Leergewicht des ziehenden LKW.Dass das Führen von Fahrzeugen bis 7.5t zulässiges Gesamtgewicht mit dem EU-Führerschein nach 5 Jahren bei Umschreibung entfällt, ist schlichtweg falsch , diese Regelung gilt für Fälle wie oben erwähnt.