Eintragung ATH Ansatzkit

Außen rum ums Auto ;)
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Devasti
Beiträge: 182
Registriert: Mi 18. Aug 2004, 07:31

Beitrag von Devasti »

Mal ne Frage,um das Kit mit Gutachten einzutragen, ist dies nach §19 oder nach §21?
flow
Beiträge: 4704
Registriert: Mo 26. Jan 2004, 16:54

Beitrag von flow »

da papiere dabei sind, brauchst du keinen §21, einzelabnahme.
Devasti
Beiträge: 182
Registriert: Mi 18. Aug 2004, 07:31

Beitrag von Devasti »

ah ok, supi.
Accent Turbo
Beiträge: 2601
Registriert: Di 3. Feb 2004, 10:55

Beitrag von Accent Turbo »

wenn du es für den Lc willst glaube ich gibt es keines mehr !Ansonsten gibt es beim WRC Spoiler mittlerweile Probleme zwecks der Eintragung ! Der Spoiler steht über alle Säulen hinaus und ist unzulässig !
Elantra
Beiträge: 2352
Registriert: Fr 3. Feb 2006, 14:29

Beitrag von Elantra »

solange der spoiler nicht breiter wie die fahrzeugbreite ist und er hinten nicht übersteht, gibt es keine Probleme mit dem TÜV. Das hat nix mit den Säulen (ABS) des Autos zu tun.
Accent Turbo
Beiträge: 2601
Registriert: Di 3. Feb 2004, 10:55

Beitrag von Accent Turbo »

Doch hat es, da der spoiler wie schon beschrieben überstehet !
flow
Beiträge: 4704
Registriert: Mo 26. Jan 2004, 16:54

Beitrag von flow »

der geht nicht breiter raus als diene spiegel. und darauf kommt es an.
Elitefighter
Beiträge: 903
Registriert: So 28. Sep 2003, 21:55

Beitrag von Elitefighter »

Rischtig
Andy-hbs
Beiträge: 740
Registriert: Mi 15. Nov 2006, 22:19

Beitrag von Andy-hbs »

spiegel werden glaub ich nich mit in dei fahrzeug breite einbezogenmein spoiler steht 5mm in der fahrzeuglänge drin und ist nich breiter als die karosserie is aber breiter als die c-säuleund es gab kein problem beim eintragen!
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