Unterbodenbeleuchtung - rechlich ?
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Fred
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So, da im Internet die wildesten Angaben über den erlaubten Gebrauch von Unterbodenbeleuchtungen (Neon-Röhren/-Leuchten) stehen und ich endlich Klarheit haben möchte, frag ich ma hier bei den Eckspechten nach:1) Ist es generell erlaubt Unterbodenbeleuchtung in irgendeiner Art und Weise an ein Kfz zu montieren?2a) Ist es erlaubt eine Unterbodenbeleuchtung zu installieren (an die Batterie anzuschließen), die während der Fahrt nicht angeschaltet werden kann (= während der Fahrt kein Strom)?2b) Wenn 2a zutrifft, darf ich eine Unterbodenbeleuchtung anschalten wenn ich am Straßenrand (Parkbucht etc, alles im Bereich der StvO) stehe (mit abgeschaltetem Motor)?2c) Wie 2b, nur bezüglich Gelände abseits der StvO (BurgerKing-Parkplatz, Privatgrundstück etc.)3a) Ist es erlaubt eine Unterbodenbeleuchtung zu installieren (an die Batterie anzuschließen), die während der Fahrt angeschaltet werden kann (= während der Fahrt Schalter umlegen und leuchten tun se) ?3b) Wie 2b.3c) Wie 2c.4) Gibt es spezielle Regelungen für einzelne Modelle / spezielle Gutachten etc. ?Ja, das wärs fürs erste glaub ich *nochmaldrüberschau*. Jo.
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Das was ich dazu gehört habe:Also alle Lampen die Du am Auto hast müssen funktionstüchtig sein. Damit fällt 2a und ähnliche flach. Anschalten wärend der Fahrt darfst Du auf keinen Fall. In anderen Foren erzählen sie das wenn ein Unfall passiert und der andere rauskriegt, dass Du welche am Fahrzeug hattest das Du auf jeden Fall Teilschuld hast(Wird wie gesagt erzählt). Er könnte aber auch sagen, dass Du sie an hattest obwohl sie aus war. Dann hätteste das selbe Problem.Hab schon mehrere Polizisten und Tüver gefragt, alle haben von einer Antwort abstand genommen, weil es keiner so richtig genau wußte.ABER:Wenn Dein Auto nach EG-gebemigung und nicht nach Deutscher Genemigung hier in Deutschland zugelassen wurde, haste Du mehr Freiheiten in Sachen Umbau. Z.B. Ford Explorer mit einer Boden(Einstiegs)beleuchtung, wenn die Tür aufgemacht wird(Serie). Nach EG erlaubt, nach Deutscher verboten.(Lichter: vorne weiß/Seite gelb/hinten rot - auch im Stand!)
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Hab ich Zulassungstelle gesagt? NEIN! Man jetzt hast Du es geschafft, jetzt muß ich mich so früh am morgen auch noch bewegen... Also wenn Du den Brief aufklappst(nicht den Schein, sondern den größeren von beiden) dann steht auf der letzten Seite "Bescheinigung des Inhabers einer Allgemeinen Betriebserlaubnis/EG-Zypengenemigung.Dann steht da halt ein bissel Bla Bla und dann kommt:"für den die Allgemeine Betriebserlaubnis unter Nr." bei mir steht da F901. Wenn da was steht dann hast Du ne Deutsche. Wenn da nix steht steht weiter unten:"EG-Typengenemigung unter Nr" bei mir ist da frei, wenn da und in den nächsten was steht dann hast Du ein EG Fahrzeug, sprich Du hast mehr rechte. Kannst ja mal mit dem Tüver Deines Vertrauens drüber quatschen...
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Fred
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QUOTE (Alexander @ 16 Sep 2003, 16:57 ) Du darfst sie nur anmachen wenn du auf einem Privatparkplatz...zB. Araltankstelle oder Burgerking oder bei dir@ home stehst und den SCHÜSSEL DRAUSSEN hast. Also sind Systeme, die auch während der Fahrt funktionieren könnten generell verboten, seh ich das dann so richtig?
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Grottenolm
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Wie sieht das denn aus mit weisser Unterbodenbeleuchtung?Bei Signalfarben wie blau, orange (oder rot) kann ich das ja sogar verstehen, wenn die nur auf privaten Plätzen angemacht werden dürfen. Aber weiss währe ja "ganz normale Beleuchtung". Geht das denn dann? Oder zumindest einfacher als mit bunten Röhren?