Garantie / Gewährleistung

Umbau, Reparatur und Tuning allgemein
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accent98
Beiträge: 360
Registriert: Do 17. Apr 2003, 15:00

Beitrag von accent98 »

Genaueres regelt dein Garantievertrag.Ansonsten vermutlich §443, 2QUOTE Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
kane22
Beiträge: 1654
Registriert: So 12. Mär 2006, 15:24

Beitrag von kane22 »

Ah mein Lieblingsthema Also erstmal musst du Garantie und Gewährleistung auseinander halten sind zwei völlig verschiedene Sachen der Gesetzgeber schreibt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren vor nach BGB §434 :Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer, dass die Sache bei Übergabe keine Mängel hat. Heißt die ersten 6 Monate nach Kauf muss der Verkäufer dir nachweisen das der Mangel nicht schon bei Übergabe da war (fast Unmöglich) nach den 6 Monaten dreht sich dass ganze um und der Käufer muss beweisen das der Mangel bei Kauf schon da war (Arschkarte,kriegste nich hin)Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kostet meist richtig kohle extrabei garantie ist völlig egal ob der Mangel schon da war oder nicht der Verkäufer/Hersteller zahlt alle reparaturen in der garantiezeit. mfg
apfelschorle
Beiträge: 1241
Registriert: Mo 26. Dez 2005, 03:02

Beitrag von apfelschorle »

Und wieso wird dann überhaupt nach 6 Monaten noch was vom Händler kostenlos ausgetauscht? Also ganz so isses wohl doch nicht.
kane22
Beiträge: 1654
Registriert: So 12. Mär 2006, 15:24

Beitrag von kane22 »

Das ist so schau ins BGB §434 die meisten Händler machen das dann wegen ihren ruf oder du hast bei dem kauf gleich ne garantievertrag mit abgeschlossen musste in deinen kaufvertrag schauen,bei meinen händler war das auch so wird einfach schon mit auf den preis draufgeschlagen bei mir 125 € dann machen die das kannste mir schon glaube hab den sch** net umsonst studiert §476: Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten ein Sachmangel, wird davon ausgegangen, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft warNach 6 Monaten tritt eine Beweißmittelumkehr ein und die Beweißpflicht liegt beim Käufer dann aber zu beweisen das der Mangel schon beim auf da war ist halt schwer , natürlich gibt es Händler die nett sind und es machen (haben eben guten service) kenne aber auch hier aus forum welche die hatten an ihren coupe nach 2-4 Monaten weiß nicht mehr genau die schlimmsten lackfehler und der händler wollte nix machen dann kannste nur klagenBei anderen Waren wie zB einen Fernseher haste ja meist Herstellergarantie(auch neue Autos) das hat aber nichts mit dem gesetzlichen Gewährleistungen zu tun. Ps: man bekommt immer sein recht doch ob mann es sich auch leisten kann sein recht zu kriegen is was anderes ,jeder der schon mal verarscht wurde und ne anzeige/zivilklage gemacht hat weiß was ich meine ohne rechtsschutz geht nichts
apfelschorle
Beiträge: 1241
Registriert: Mo 26. Dez 2005, 03:02

Beitrag von apfelschorle »

Meinst Du nur den Kauf von Gebrauchtwagen oder auch von neuen? Das würde dann ja heißen daß auch bei neuen nach 6 Monaten Schluß ist.
Krimpi
Beiträge: 102
Registriert: Mi 12. Mai 2004, 16:21

Beitrag von Krimpi »

Hallo apfelschorle,die sechs Monate gelten Grundsätzlich. Unterschied: bei Gebrauchten beträgt die Gewährleistung meist nur 12 Monate (durch Vereinbarung). Bei Neuwagen und anderen höherwertigen Gebrauchsgütern gibt es meist eine Herstellergarantie (bei Hyundai drei Jahre), diese ist aber freiwillig und oft an Bedingungen geknüpft (Inspektionsplan einhalten, etc).GrüßeKlaus
kane22
Beiträge: 1654
Registriert: So 12. Mär 2006, 15:24

Beitrag von kane22 »

Krimpi du sagst es
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