Frage zu Speziallack
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- Registriert: Di 3. Jun 2003, 00:01
Naja... eigentlich sind nur sogenannte "Tagleuchtfarben" nicht erlaubt, z.B. das leuchtende Orange von Krankenwagen.Ich denke mal, dass so eine Farbe aber, wenn sie leuchtet, als lichttechnische Einrichtung behandelt wird, ergo: nach Vorne weiß, zur Seite gelb und nach hinten rot sein muss. Wenn dann der ganze Wagen leuchtet, wird diese Aufteilung nur schwer zu realisieren sein...