Felgen
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Hey,da ich mich schon auf der felgensuche für den frühling befinde hab ich mal eine frage:Ich habe welche ins Auge gefasst nur weiß ich nicht so recht ob die passen, angeblich soll es sie mit ET : 30, 38, 40 & 45 mm 4 & 5 lochund in den größen 7,5x18, 8x19 & 9x19 geben.Würden die aufs gk passen ?Und noch was, mit welchen strafen muss man rechnen, wenn man mit uneingetragenen felgen erwischt wird ?Gruß
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auf dein GK sind erst einmal 5 lochmit der ET weiß ich nicht genau,Händler fragen,größe 7,5x18, 8x19 ist gut,uneingetragen......würde ich nicht machen,du haßt dann kein Versicherungsschutz mehr,bei einen Unfall,du brauchst nicht einmal Schuld sein,und die blauen sehen deine Felgen,die nicht eingetragen sind,bekommst du die Schuld am Unfall,kannst denn Schaden an deine Versicherung zurück Zahlen,ich glaube man bekommt auch noch Punkte in Flensburg,gruß Horst
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QUOTE (sl4m @ 5 Nov 2006, 17:14 ) ok danke für die antworten.bei 19" muss man warscheinlich radkästen ziehen oder ? hä?der durchmesser der felge entscheidet doch nicht ob gezogen werden mus, sondern die breite!es kann sein dass du bei 19" die radkästen innen bearbeiten musst (gemeint ist: im radkasten platz schaffen).kommt immer auf die ET an, aber bei 8x19" musste wahrsch nur bördeln, bei 9x19" wahrsch bördeln und ziehen.mal was ganz andres: gibt es die felgen denn auch mit dem richtigen lochkreis (5x114,3) ?sonst musste halt auch noch adapterplatten kaufen. die sind auch nicht ganz billig
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QUOTE (Paul K. @ 8 Nov 2006, 14:51 ) hab 8,5 x 18" mit ET 40 drauf. Musste nix machen, haben genau gepasst. QUOTE dem kann ich mich anschließen, da muss man nichts machen, bei 8,5 x 18 habt ihr die karre tiefer?wahrscheinlich nicht, denn mit 8x18 schleifts schon bei 30mm tiefer im radkasten => bördeln edit: bördeln empfiehlt sich im übrigen immer, egal ob mans (laut gutachten) muss oder nicht
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Nein, tiefergelegt hab ich nicht weil ich sonst in meiner TG aufsetz. Hab jetzt nur noch paar mm Luft.Viele Tüvler verlagen das du bördelst unabhängig vom Platz im Radkasten. Hab mich mit einem unterhalten und der sagte mir, dass einmal bei einem Fhz. mit voller Beladung der Reifen durch das Aufsetzten an der Kante aufgeschlitzt ist, obwohl bei der Einzelabnahme nix veststellbar war. Der Eigentümer wollte den Tüv sogar verklagen, weil dieser ihm die Rad/Reifenkombination eingetragen hat.