Wann muss ich zum Tüv
-
- Beiträge: 2130
- Registriert: So 11. Dez 2005, 15:00
-
- Beiträge: 1241
- Registriert: Mo 26. Dez 2005, 03:02
-
- Beiträge: 2130
- Registriert: So 11. Dez 2005, 15:00
-
- Beiträge: 57
- Registriert: Do 22. Jul 2004, 22:17
Wenn die HU zu spät gemacht wurde, wird die Plakette rückwirkend vergeben. Wenn du z.B. im September die HU machen mußtest, aber erst im November hingehst, bekommst du die Plakette trotzdem nur bis September.Wenn die HU um 2-4 Monate überschritten wurde, gibt es ein Verwarnungsgeld über 15€4-8 Monate: 25€Mehr als 8 Monate schlagen dann auch schon mit 40 € + 2 Punkten in Flensburg zu Buche.@sehoAuf der Rückseite des Fahrzeugscheins ist ein Stempel mit Unterschrift. Da steht drauf, wann man das Auto wieder vorführen muß
-
- Beiträge: 139
- Registriert: Do 15. Jun 2006, 15:58
Die TÜV-Plakette od. AU- Plakettezeigt 11/06: (Sicherheitsprüfung gem. § 29 StVZO)Das bedeutet, dass diese am 30.11.06 ihre Gültigkeit verliert. Du kannst bis zu zwei Monate folgenlos diesen Termin überziehen. Ab zwei Monate Überschreitung kostet es dann 15.00 € Verwarnungsgeld. Bei mehr als zwei Monate kostet es 25,00 € Verwarnungsgeld u. bei mehr als 4 Monate bis 8 Monate Überschreitung kostet es 40,00 €. danach 75,00 € Bußgeld u. Punkte in Flensburg für den Halter. Aber nur wenn eine Feststellung ( Anzeige ) duch eine Ordnungsbehörde erfolgt. Eine spätere Prüfung verlängert jedoch nicht die nächste Ablauffrist, diese zählt immer vom Ablaufmonat der alten Plakette.Ausnahmen gibt es für Fz. mit Saisonkz., wenn die Sicherheitsprüfung während der stillgelegten Zeit abläuft.Noch eine Ausnahme bedeutet Mängelanzeige bei einer Polizeikontrolle nach Ablauf der Gültigkeit, dann muss das Fz. in der in der Mägelanzeige genannten Frist zur Sicherheitsprüfung vorgeführt werden.Euer Teletron