neuer Fahrzeugschein J2 Coupe
-
- Beiträge: 219
- Registriert: Di 15. Nov 2005, 16:14
Ich hab jetz wegen ner Eintragung nen neuen Fahrzeugschein bekommenda steht jetz aber als handelsbezeichnung nur noch "Lantra (RD)"drinne und nicht wie in den meisten Gutachten Coupe oder Lantra Coupe ,hat das jemand genauso ?Hab da mal angerufen und die hat mir gesagt wenn die Schlüsselnummer die selbe ist sollte das trotzdem stimmen.
-
- Beiträge: 1050
- Registriert: Fr 16. Jul 2004, 10:08
Wenn man jetzt ein Coupe J2 bei einer Versicherung neu anmeldet läuft das auch unter Lantra J2, das ist ganz nornmal, steht auch so im Farhzeugschein und hängt wirklich nur mit der Schlüsselnummer zusammen. Es sind ja auch noch die anderen Daten des Fahrzeugs da und somit bleibt es ja auch Datnetechnisch ein Coupe. Ist bei mir genauso...
-
- Beiträge: 219
- Registriert: Di 15. Nov 2005, 16:14
Naja das stand ja auf dem alten gar nicht drauf , sonst der schein steht das selbe drauf und noch was mehr , aber die ganzen reifenhersteller die auf dem alten noch drauf standen lassen sie jetz weg, dadurch hab ich jetz doch nur eine seite aber trotzdem voll bis unten Naja der läuft halt im schein als Lantra (RD)Typ: J2Ich bin schon gespannt was der Tüv sagt wenn die bezeichnungen nich stimmen, das nächste was eingetragen wird sind wohl nen paar seitenschweller.....
-
- Beiträge: 219
- Registriert: Di 15. Nov 2005, 16:14
So ich hatte da mal ne Anfrage beim KBA laufen und das ist die Antwort.Kraftfahrt - Bundesamt Flensburg, den 12.04.2006 212 - 930 Sehr geehrter Nürnberger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu muss ich zunächst mitteilen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt für die Durchführung zulassungsrechtlicher Bestimmungen nicht zuständig ist. Diese Aufgaben hat der Gesetzgeber den Bundesländern übertragen. Dort werden diese Aufgaben von den unteren Verkehrsbehörden (den Zulassungsbehörden) wahrgenommen. Das Kraftfahrt-Bundesamt als Bundesoberbehörde ist nicht vorgesetzte Dienststelle der Zulassungsbehörden und darf sich daher zu diesen Angelegenheiten auch nicht rechtsverbindlich äußern. Gleichwohl will ich Ihnen die Rechtslage wie folgt schildern: Die Verkaufsbezeichnungen oder Handelsbezeichnungen wie Lantra Coupe, Coupe RD oder Hyundai Coupe sind für die Beschreibung des Anwendungsbereichs der Fahrzeugteile völlig ungeeignet. Fahrzeuge mit diesen Bezeichnungen gibt es über einen zu langen Zeitraum um damit verschiedene Genehmigungsstände dieses Typs abzudecken. Im Verwendungsbereich von Teilebetriebserlaubnissen und allgemeinen Bauartgenehmigungen sind daher die Fahrzeuge entsprechend ihrer Genehmigungsnummer mit Nachtragsnummer und wenn erforderlich ihrer Typschlüsselnummer oder eines Fahrzeug-Identifizierungsnummerkreises zu benennen. Diese genannten Nummern sind über viele Jahre einmalig und daher einwandfrei identifizierbar und auch im neuen Fahrzeugschein unter den Feldern 2.2, E und K aufgeführt. Mindestens eine dieser genannten Identifizierungsnummer werden Sie auch in Ihren Teilegutachten wieder finden so das Sie jeder Fahrzeugkontrolle gelassen entgegen sehen können. Kein Polizist wird die allgemeine Bezeichnung Hyundai Lantra Coupe suchen oder vermissen. Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Uwe Hansen Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg Tel.: 0461-3161344 Fax.: 0461-3162942 Mail: Uwe.Hansen@kba.de Da solltes wohl keine Probleme geben.