Frontscheinwerfer von anderen Autos?
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frosty
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Hmm lustig.Also um eine LWR kommst du wohl nicht rum, ich weiss nicht genau in wie weit die in den Audi-Scheinwerfer integriert ist und man die mitnehmen kann.Die Waschanlage könnte dir aber unter umständen erspart bleiben da Auto <95.Aber was der TÜV zu Audi Parts in einem Hyundai sagt...Warte mal lieber ab, was die Profis sagen.
- AccentLantra
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Must die eintragen. Ich hab aber keine Ahnung ob es viele Probleme gibt. Der einzige Fall, den ich mal in einer Zeitschrift gesehen habe wo auch was zum TÜV gesagt wurde, war ein alter VW-Caddy mit Rückleuchten vom Porsche 911. Die Rückleuchten an für sich waren da wohl nicht das Problem, der Typ hatte sie aber um 90 Grad gedreht und hochkant eingebaut --> Prüfer hat es eingetragen. Normalerweise brauchst du aber wohl ein Gutachten, zumindest dann, wenn du die Dinger drehst.Wie das mit scheinwerfern aussieht weiß ich nicht. Hab in Zeitschriften schon welche von Audi und BMW jeweils am Golf 3 gesehen, da wurde aber nie gesagt wie es da mit Eintragung aussieht.Ruf doch einfach mal beim TÜV an.
Viele Grüße aus Castrop-Rauxel
Matthias
Matthias
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gammelleiche
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Naja ich wills mal so sagen: wenn man es grundsätzlich nicht eintragen müßte, dann dürfte man grundsätzlich auch alles damit machen. Z.B. die so weit kippen bist sie schräg nach hinten leuchten. Könnte Dir dann ja keine verbieten, weil es ja eintragungsfrei ist. Wird aber so nicht sein. Nie im Leben. Also heißt das Zaberwort "Lichttechnisches Gutachten" oder "korrupter TÜV-Prüfer".
- AccentLantra
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