Wie sage ich es dem TüV´ler?
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So isses. Sofern die neuen Räder keinen größeren Umfang haben als die alten, ists kein Problem. Danach hab ich meinen TÜV-Prüfer auch gefragt.Mein Beispiel: alt: 205/50 R15 neu: 215/40 R16Heißt also, daß die Felgen zwar größer geworden sind, aber durch die geringere Reifenhöhe bleibt der Umfang wie vorher. Dann mußte nur noch schauen, ob die Breite paßt. Ich muß jetzt noch die Kanten umlegen lassen.
- 1220 Moppi
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Habe mal ein wenig gerechnet.Im moment fahre ich 225/70 R16 ergibt nach meiner Rechnung ein Umfang von 1375cm.Meine zukünftigen haben die Abmessung 235/60 R18 ergibt 1525cm Umfang.Das sind immerhin 11% mehr Umfang!Liegt das noch im grünen Bereich oder muß ich den Tacho angleichen lassen.UNDWie verhält es sich mit der Felgenbett-Tiefe?Die neuen sind 8x18 groß, die originale sind 6,5x16.Kommt durch dieses "ziehen" des Reifen´s um 1,5" eine Angleichung des Umfanges zustande?
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du weist aber schon dass 60 oder 70 nicht inn mm sondern in % ich glaub zu reifenbreite steht. guck bei www.jennyxxx.de. ist n reifenrechnerprogramm.MfG
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Hallo,sollte der TÜV auf so einen Nachweis bestehen, bekommt man diesen bei fast jedem Boschdienst (Fahrzeugelektronik) und sicherlich bei den VDO Niederlassungen. Die haben in der Regel Tachoprüfstände. Ich hab mal so einen Nachweis beim BOSCH Dienst durchführen lassen, aber VDO hätte es auch gemacht. Bosch hatte aber für mich die "besseren" Öffnungszeiten und war auch ein paar Kilometer näher. Standort: München. Achja, der TÜV hat sich bei mir nicht aufs Rechnen verlassen. Serienmäßig hatte ich 7.50 R16 und wollte nur auf 235/85 R16 umrüsten, beide Reifen haben einen ähnlichen Abrollumfang, aber lt. TÜV stand im Reifengutachten, dass einen Nachweiss für die Tachoabweichung erbracht werden muss, und diesen wollte er halt sehen.GrußReinhard