Überführungskennzeichen

Umbau, Reparatur und Tuning allgemein
Lynx ihr Freund
Beiträge: 950
Registriert: Do 20. Mai 2004, 08:48

Beitrag von Lynx ihr Freund »

du nimsmt dir ne versicherungsdoppelkarte, deinen perso, gehst damit zur zulassungstelle und saggst das du kurzzeitkennzeichen haben willst!!!du bekommst dann so wisch mit, der dir bescheinigt, dass deine fahrt versichert ist!!wenn das auto das du überführen willst die alten papiere hat, dann sieht man jetzt am schein das der abgemeldet ist!!
ma_sa
Beiträge: 449
Registriert: Fr 14. Jan 2005, 15:54

Beitrag von ma_sa »

Er brauch aber die Ident-Nr. vom Fahrzeug. Die wird eingetragen, da mit die wissen welches Fahrzeug Versichert ist. Das ist wichtig.GrußThomasMit einem abgemeldeten PKW darf er sonst nicht auf die Straße.
Elitefighter
Beiträge: 903
Registriert: So 28. Sep 2003, 21:55

Beitrag von Elitefighter »

bei deinem versicherugs menschen.. bei meinem läuft das bischen anders ich sag dem was cih holen will und der Füllt das aus ich hol mir das ding und ab auf die Zulassung..
Lynx ihr Freund
Beiträge: 950
Registriert: Do 20. Mai 2004, 08:48

Beitrag von Lynx ihr Freund »

Fahrgstellnummer hatte ich doch glatt vergessen die bekommst du von dem heini wo du das auto ahben willst!!!Doppelkarte holst dir (wie karl schon sagte) bei deinem versicherungsmenschen ab!!
shifty
Beiträge: 1313
Registriert: So 19. Feb 2006, 22:18

Beitrag von shifty »

QUOTE (Melchior @ 30 Mär 2006, 07:33 ) identnr ??? steht im fahrzeugschein bzw. auf der typplakette. in deinen anderen fragen schliess ich mich den antworten der anderen an - alles korrekt
TerrorCorps
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Registriert: Fr 22. Apr 2005, 22:59

Beitrag von TerrorCorps »

Ist soweit richtig. Doppelkarte sowie Nachweis ist das gleiche.Zu sen Fahrzeugdaten kann ich das genau sagen, denn es steht drauf "Fahrzeugdaten sind vor Fahrtantritt einzutragen um den Versicherungsschutz zu gewährleisten" oder ähnlich. Das Verkehrsamt, genauso wie die Versicherung kümmern sich dort nicht drum. Die Versicherung nimmt einen Pauschalbetrag der nach meiner meinung für 5 Tage mehr als überteuert ist. Wird aber ja mit dem Anmelden des Fahrzeugs verrechnet auf die Fahrzugversicherung bzw. entfällt sogar.MfG
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