Reifen für S Coupé vs. TÜV

Räder, Bremsen, Dämpfer, Federn...
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Fred
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Registriert: Di 3. Jun 2003, 00:01

Beitrag von Fred »

S Coupé LS, Baujahr 94, ich will 215/45 R15 drufftun. ET35.Der TÜV beim ATU sagt mir, ich muss vorne ziehen und hinten bördeln.Das ist ja prinzipiell kein Problem. Aber die Reifen kommen bei vollem Lenkeinschlag ans Gestänge, daher soll ich mir einen Lenkeinschlagsbegrenzer zulegen sonst kann ich die Sache mit den neuen Reifen vergessen...Dumm nur, dass es für den Wagen allem anschein nach keine Lenkeinschlagsbegrenzer zu geben scheint (war beim Hyundaifritzen, bei Winner Rennsporttechnik, Reifen Meisen, ATU...).Inner Felgen-ABE steht drinne, dass - je nach Reifengröße - vorne und hinten was ausgeweitet werden muss, aber kein Sterbenswörtchen über Probleme beim Lenkeinschlag, au nit bei dem Eintrag für 215er Breite.Bringt es was, vorne Distanzscheiben druffzupacken? Die müssten aber wenn überhaupt so gering wie möglich ausfallen, da die Räder schon jetzt hart anner Grenze des erlaubten rausstehen (ich schätze mal, Oder sollte eine andere Felge mit einer anderen ET Abhilfe schaffen?Oder soll ich einfach mal ne andere TÜV-Kreatur fragen, so nach dem Motto: "Irgendwann wirds schon einer übersehen..." ?
-=KlotzMator=-
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Beitrag von -=KlotzMator=- »

Mit Distanzscheiben oder ET ändern kommst Du aufs selbe. Das müßte aber helfen. Mußte mal schauen wie viel Du brauchst/nehmen kannst.Mit dem anderen Tüver ist das so eine Sache. 1. können Polizisten den Tüv von anderen Ländern anzweifeln, d.h. wenn Du was in Berlin eintragen lässt können die in Bayern Dir das Auto trotzdem Stilllegen.2. kann Dir das selbe auch in ein und dem selben Bundesland passieren, z.B. bei ner Verkerskontrolle schaut sich das ein Polizist ganz genau an und schickt Dich noch mal zum Tüv. Alles schon dagewesen.Wenn Du sowieso ziehen mußt kannste auch gleich richtig ziehen und Distanzscheiben nehmen.
Fred
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Registriert: Di 3. Jun 2003, 00:01

Beitrag von Fred »

also der ATU-Fritze hat mit dem TÜV-Fritzen geredet und was ist dabei rausgekommen?"Die Sache mit der Lenkeinschlagsbegrenzung steht nicht in der ABE der Felgen drinne, da wird bei der Reifengröße nur auf eventuelle Probleme mit dem Radkasten hingewiesen. Also brauche ich keine Lenkeinschlagsbegrenzung..."Es ist ja nicht so, als würden die Reifen beim kompletten Lenkeinschlag gegen das Gestänge kommen und somit über sehr kurze Zeit kaputt gehen... einerseits danke, erspart mir arbeit, andererseits hat der TÜV damit seine Daseinsberechtigung (Sicherheit im Straßenverkehr) verspielt, denn sowas dürfte eigentlich nit erlaubt sein... aber egal, ich mache die Sache mit den Distanzscheiben... zieh ich die Radkästen halt jeweils 10 cm nach außen
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