Xenon umrüstung
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dl1982
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Also ich verstehe das jetzt garnicht mehr!!! Also wenn ich das Kit haben wollte müsste ich mir eine Reinigungsanlage für meine Scheinwerfer holen weil der GK ja schon eletr. Höhenregulierung hat um das legal fahren zu dürfen??? Oder besteht noch ein Unterschied zwischen elektr. und Autom. Höhenregulierung?? Danke für eure Antworten!!
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EricTwo
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QUOTE Oder besteht noch ein Unterschied zwischen elektr. und Autom. Höhenregulierung?? Beide sind elektrische Höhenregulierungen Sie sind unterschieden in Automatische und Manuelle höhenregulierung.Das was bei Xenon vorgeschrieben ist(für nachrüstungen die nach 2000 erfolgen), ist eine Automatische höhenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage um seinen Segen beim TÜV zu bekommen. Du hast aber eine Manuelle drin Im übrigen ist es verboten aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen, aber egal, ihr wisst es ja eh alles besser , viel spass beim blenden mit eurem tollen ebay-xenon
- Andy Y
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Die die blendend aussehen, blenden halt Und wo kann ich unterschreiben, das normal Xenon auch blendet?Zum Kotzen sind auch notorische Langsamfahrer, Drängler, stinkende alte Transporter, Nebelschlussleuchtennichtausschalter, Feinstaub ect.Wenn wir schon bei Bildern sind:@Speedstar: Sind die Bilder wirklich vom 08.08.2001?Welches Modell der Xenonnachrüstung (Unikit, PnP?)habt ihr verwendet? Für den Vergleich interessant, wäre natürlich einmal ein KFZ vor und nach der Umrüstung, bzw. ein Golf mit serienmäßiger und einer mit nachträglicher Xenonanlage.Kannst auch ein Bild mit deinen Biolights nachliefern? Diese sollen ja Xenonartig sein, zwar bei gleicher Wattzahl wie Halogen, aber trotzallem heller als Halogen.
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Thunderbird
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Muss ich das verstehen?Kaum einer holt sich ein Bodykit oder Felgen ohne Teilegutachten,aber bei Xenon Licht kann man ja ne Ausnahme machen weilman hoft die Meisten Bullen sehen es eh nicht.Ich weiß nicht ob sowas es wert ist evtl. seineScheinwerfer wieder komplett Umbauen zu müssenund danach einen komplett neuen TÜV zu erwerben wenn man erwischt wird.Zudem regt sich wirklich jeder !!! über Blender auf,aber selbst einer zu sein stört die wenigsten. Für die Xenon Optik gibt'S die Biolights,is wirklich kaum zu erkennen ob Fake oder echt Xenon.Und mit einem vernünftig eingestellten Scheinwerfersieht man auch immer genug.Stellt euch doch nur mal die dumme Situation vorjemand kracht in euch rein und sagt er wurde von euch geblendet,muss ja nichtmal wirklich so gewesen sein,und die bemerken diesen Umbau bei euch,auf den ihr niemals nen legalen TÜV bekommen werdet.Viel Spaß beim blechen, und das is keine Panikmache.Also entweder 1000-2000 Euro für nen "TÜV Xenon" oder keins.Welche Gründe sprechen denn außer der verbesserten Sichtnoch für den Umbau ? Ich zumindest hab mir bis jetztnoch nie gewünscht mehr Licht zu haben, logisch wäre es nicht schlecht,aber genug sehen tu ich immer. Zudem vermag auch Xenonkeine Unfälle zu verhindern Greez,Richy
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Thunderbird
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Sry, für Doppelpost...musste sein.Is für Andy vielleicht mal SEHR interessant...Gerade im Netz gefunden.Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.
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Foeni
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- Andy Y
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QUOTE (Thunderbird @ 5 Dez 2005, 13:23 ) Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt @ TB: Danke für die Info, allerdings habe ich noch eine Anmerkung.Wenn Hella das so festgestellt hat (was ja auch durchaus richtig sein mag) ist das so, wie das die Telekom feststellt, Arcoruser sind Schuld an schlechten Telefonverbindungen.Das Hella nicht erfreut ist über solche Produkte, ist klar. Genauso wie LSD nicht erfreut ist über Flügeltüren von anderen Herstellern. Ist aber eher Insiderwissen.Und zum Thema Haften für Verkauf: Gleiche Schreckensmeldungen wie die Werbung gegen Raubkopierer. Abschrecken ist alles.
