Richtig Blau Leuchtende Standlichter

Außen rum ums Auto ;)
Nismo
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Beitrag von Nismo »

das isn bissl verzwickt mit LEDs in Scheinwerfern. erstmal bräuchten die LEDs ne Zulassung, E-Nummer - hamse natürlich nicht. Dann ist ziemlich genau festgelegt, an welcher stelle des Fahrzeugs welche FARBEN abstrahlen dürfen. So ist vorne das Spektrum gelblich-weiß -- weiß -- bläulich-weiß erlaubt. Was eben daher kommt, dass früher die Birnen einen Gelb-Anteil hatten und moderne Xenon-Scheinwerfer bläulich sind. Sicher wird es da schwer zu sagen, wann ist weiß noch weiß und wann wird weiß zu blau und somit nicht erlaubt (denn echtes Blau ist ist nur bei Fahrzeugen mit sonderrechten erlaubt (Rennleitung z.b.) und dient als aufmerksamkeitsmittel, soll heißen, hätte jeder blaue lichter würde es keinen mehr kümmern wenn hinter einem jemand mit blaulicht rumblinkt). deshalb kommt da mal wieder der schöne begriff des Ermessensbereiches zur Geltung. sagt die Rennleitung bzw der Prüfer die Lichter sind an der jeweiligen Stelle "zu farbig" (und haben zudem keine Zulassung) gibts Ärger.Der Grund warum (soweit ich weis) noch keine LEDs als Standlicht zugelassen sind, selbst keine weißen, liegt darin, dass sie nicht nur leuchten, sondern auch den Scheinwerfer erwärmen und von eis befreien soll. deshalb sind standlichter idr auch im Bereich des Fernlichtes, welches nur selten angeschaltet wird somit probleme hat bei vereisung/schnee. naja ich hab normalerweise nur das weiße standlicht an, das farbige zeugs mach ich bein fahren ned an, darum hab ich da keine bedenken.
DJ-Senser
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Beitrag von DJ-Senser »

QUOTE (Alejandro @ 12 Nov 2005, 17:18 ) Ich Bitte dich wo steht denn in der Stvo das die Standlichter nicht Farbig sein dürfen ?Da ich diese weiß aber als Gelb empfinde und Gelb meines erachtens nach auch eine Farbe ist kann es so wie du es geschrieben hast NIEMALS sein das Farben eher Subjektiv bewertet werden. (Jeder sieht Farben ein wenig unterschiedlich) Bleib auf dem Boden.Warum schreibe ich wohl - BLAU - GRÜN - ROT!? Gelb und Weiß ist ja ok (definiere ich im Scheinwerferbereich nicht wirklich als "Farbe" da Serie) - aber selbst da kannst du bei Led´s einen auf den Sack kriegen, da sie nunmal nicht für den Einsatz in Scheinwerfern GEPRÜFT sind (offiziell).
Nismo
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Beitrag von Nismo »

hat doch keiner außer dir gesagt die dinger wären nicht verboten, also "finger weg" sollte jeder ma selbst entscheiden. wenn man die lichter ned grad wärend ner polizeikontrolle anschaltet is die wahrscheinlichkeit deswegen gef**** zu werden eher gering und das es ne ziemlich dämliche idee wäre sich z.b. rote standlichter VORNE einzubauen sollte jeder wissen
Geezer
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Beitrag von Geezer »

QUOTE (Alejandro @ 12 Nov 2005, 17:18 ) Ich Bitte dich wo steht denn in der Stvo das die Standlichter nicht Farbig sein dürfen ? Au Waia! Immer gut seine Rechte zu kennen... Das steht nicht in der StVO sondern in der StVZO.§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.Wenn du mir jetzt kommst mit "Standlicht is ja nicht als Beleuchtung für die Fahrbahn gedacht, kann ich dich gleich beruhigen:§ 51c Parkleuchten, Park - Warntafeln.(1) Parkleuchten und Park - Warntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an.(2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:1. eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede FahrzeugseiteUnd da es ja heißt: "Keine Strafe ohne Gesetz" hier gleich hinterher:§ 69 a Ordnungswidrigkeiten.(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:18 a. des § 50 Abs. 1, 2 Satz 1, 6 Halbsatz 2 oder Satz 7, Abs. 3 Satz 1 oder 2, Abs. 5, 6 Satz 1, 3, 4 oder 6, Abs. 6a Satz 2 bis 5 oder Abs. 9 über Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht oder Abs. 10 über Scheinwerfer mit Gasentladungslampen;Jetzt komm nicht auf die Idee zu fragen, was ne "Ordnungswiedrigkeit" ist...Ich hoff damit is die sinnfreie Disskusion ob des verboten oder erlaubt ist vorüber!
Fred
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Beitrag von Fred »

Faustregel: Nach vorne scheint es weiß, nach den Seiten gelb und nach hinten rot.Wenns vorne rot blinkt und zu den Seiten grün scheint, dann scheint der Grüne nurnoch rot zu sehen und blinkt dich raus
DJ-Senser
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Beitrag von DJ-Senser »

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