Rückleuchte
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Auch wenn ich mal wieder als Spielverderber gelte: SAE/DOT-Prüfzeichen reichen NICHT. Auch nicht als Grundlage für eine Einzelabnahme. Ich war schon bei diversen TÜVs. So meinte einer sogar Beleuchtungseinrichtungen könne man gar nicht eintragen ohne E-Prüfzeichen und ein anderer meinte das müsse man nach Hannover schicken, wo Leuchtwirkung und Bruchverhalten (!!!) geprüft würde. Klar kommen jetzt wieder die Stimmen mit dem korrupten TÜV-Prüfer den irgend einer kennt. Und der trägt dann vielleicht auch was ein aber was passiert wenn mal was passiert? Wenn erstmal ein durch die eigene Versicherung beauftragter KFZ-Sachverständiger nach einen schadensintensiven Unfall sich die Eintragungen anguckt und die Hälfte davon sind gesetzeswidrig, dann gibt's immer hinten drauf.Aber wo wir gerade beim Thema sind: ich habe auch noch ein paar schöne Klarglasrückleuchten an meinem Auto, die kein E-Prüfzeichen haben und eingetragen werden wollen. Kontakte im Raum Hamburg sind also willkommen (nein, kommt mir nicht mit Hotweels-Tuning - die haben trotz großkotzigen Versprechungen auf ihrer Website winselnd ihr Unvermögen bzgl. Lampeneintragung eingestanden)
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Naja und nun noch ein update von mir für alle schweizer die rückleuchten montieren und nicht genau wissen wie und was sache sein sollte.Das e zeichen reicht, es haben nicht alle leuchten aus den staaten e zeichen.Leider gibts bei uns noch ein gesetz das der blinker von der aussen wand des autos nicht mehr als 40cm sein darf.Somit sind die schönen usa altezza leuchten nicht für die schweiz zugelasen.Aber wie mein vorschreiber schon gesagt hat.Die Originalen hin machen zum zeigen und die schönen wieder montieren für 3 jahre. grussPaladiumPS:Zwei verschiedene auspuffmarken dürfen auch nicht montiert werden.ZB. Mitteltopf von CSC und der endtopf von Laser.=Verboten!!!ICH SAGS JA IMMER... DIE SCHWEIZER STVZO IST HIRNVERBRANNT!!!
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