Standlichtblinker ?
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Was die Polizei nicht bemängelt ist noch lange nicht Zulässig. Das Lasieren von Scheinwerfern ist ja nicht Verboten. Nur ist die Betriebserlaubnis danach Erloschen da es eine Veränderung der Beleuchtungsanlage ist.Warum ist da keine ABE dabei? Staräxle, Aufgrund er Neuen Gesetz...... keine Garantie ...... Alles klar.
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Ich hab auch mal ein paar Fragen zu diesen "US Standlicht Blinkern". Sind die in Deutschland erlaubt und Eintragungsfrei? Laut den Angaben diverser ebay Anbieter sind in Deutschland bis zu 6 Standlichtquellen an der Front zulässig? Stimmt das? Nebler an in der Stadt ist ja zb auch nicht erlaubt.Dann würd mich mal interesieren wie hell die Blinker leuchten? Mit voller Kraft, oder ist es so das sie schwach Leuchten und wenn man blinkt dann "normal" hell? Wird dadurch die lebensdauer der Lampen beeinträchtigt? hab silver vision, nicht ganz billig wie wir wissen Wie wedren den diese Teile Angeschlossen? Muss ich da von meinen originalkabeln vom Wagen welche Durchtrennen um dies Box zwischen zu schalten?
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Bis zu 6 Stand-bzw.Lichtquellen sind laut StVZo zwar erlaubt, aber NUR in weiß!!!An der Front darf generell NICHTS gelbes leuchten (Ausnahme sind Nebelscheinwerfer!)!!! Und da der Blinker nach wie vor, also nach dem Umbau, als Richtungsweisende Lichtquelle dient, darf dies unter keinen Umständen zur sog. "Begrenzungsleuchte" umfunktioniert werden!Bsp. BMW 5ér (aktuelle Generation) und Volvo V70 (akt.Modell) haben , meint man auf den ersten Blick, vorne beleuchtete Blinker - diese enden aber beim genauen Betrachten exakt an der vordersten Karosseriekante (gehen also nicht nach vorne rum, sondern leuchten nur zur Seite) und sind auch nicht zeitgleich der Blinker!!!Es ist ein ewiges Leid mit den hiesigen Gesetzen... Aber als Trost :Ich habe den "US-Look" schon seit Jahren am Auto und bis auf lästiges Blabla ab und an keinerlei weitere Probs damit gehabt! Muß jeder selbst wissen...C ya
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