Besprayen der Rückleuchtenblende TÜV-Pflichtig??
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PTMan
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Hallo alle zusammen.Mich würde mal interessieren, ob man für das Abdunkeln der Heckleuten (speziell Bremslicht, Blinker) eine Sonderzulassung vom TÜV benötigt, oder ob das einfach so geht... Ich will es ja nicht übertreiben sondern nur mit mattschwarzem Lack aus großer Entfernung die Blende der Leuchten so besprayen, das sie etwas dunkler sind... Ich habe sowas schon so oft auf den Straßen gesehn, muß doch eigentlich ohne Sonderzulassung möglich sein, oder??
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sziegler
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PTMan
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Jackdaniels
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Hallo!Sorry im Bereich der STVO ist das verändern der Orginalrückleuchten durch Spray, folie.. nicht erlaubt!Kommt es dadurch zum Unfall (hab die Lampen nicht leuchten sehn...) erlischt die Betriebserlaubnis und du hast automatisch KEINEN versicherungsschutz mehr!!!Also lass es lieber!Für den J2 wie j1 gibts sowas nicht.... (schwarze Rückleuchten)MfGDT
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-=KlotzMator=-
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PTMan
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Hm, das ist ja echt schwierig... Also wenn ich mir das so angucke, hätte ich schon tierisch Lust drauf... Andererseits ohne Versicherung beim Unfall ist nicht gerade net... Nun ja, mal schauen...@Andy YSag mal die Idee mit dem Kompressor war wohl nicht gut, weil du garnicht geantwortet hast. Oder einfach nur keine Zeit?? Hast du n paar Links und die Leistungstabelle gefunden?? Falls ja, kannste sie mir ja mal schicken. Danke...
- Andy Y
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- Andy Y
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