Ich möchte mal wissen,wie Hyundai damit umgeht wenn ein i20 EZ 6/17 wo schon 2 mal die Kupplung getauscht wurde (starkes Ruckeln beim Anfahren),diese schon wieder defekt scheint. So langsam müssen die sich mal was anderes einfallen lassen wenn sie das nicht in den Griff kriegen,oder? Die momentan 3.Kupplung fängt jetzt auch wieder an und nun ist die Frage,was kann ich machen? Anwalt? Welches Recht habe ich? Autotausch? Geld zurück? Wenn Anwalt,welcher Bereich ist das?
Habt Ihr Erfahrungen?
Ruckeln beim Anfahren. Drei Kupplungen sind durch
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- Martin Coupe
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Re: Ruckeln beim Anfahren. Drei Kupplungen sind durch
Moin Rallebum,
soweit ich weiss gab es beim i20 mal nen Software Update in die Richtung... Hatte deine Werkstatt dahingehend auch was gemacht?
Um nicht ganz von der Frage abzuweichen:
Du könntest dich (wenn noch nicht geschehen) direkt an Hyundai wenden.
Deinen Anwalt (falls du nen Haus-Anwalt hast) Fragen was für möglichkeiten es gibt. Das kommt ja auch immer stark auf den Vertrag an und wie die Werkstatt bisher so reagiert hat. Zur Not auch mal bei der Werkstatt anfragen was man da jetzt noch machen kann. Meistens sind se ja Kulant und wollen einem helfen
soweit ich weiss gab es beim i20 mal nen Software Update in die Richtung... Hatte deine Werkstatt dahingehend auch was gemacht?
Um nicht ganz von der Frage abzuweichen:
Du könntest dich (wenn noch nicht geschehen) direkt an Hyundai wenden.
Deinen Anwalt (falls du nen Haus-Anwalt hast) Fragen was für möglichkeiten es gibt. Das kommt ja auch immer stark auf den Vertrag an und wie die Werkstatt bisher so reagiert hat. Zur Not auch mal bei der Werkstatt anfragen was man da jetzt noch machen kann. Meistens sind se ja Kulant und wollen einem helfen
- Kommisar
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Re: Ruckeln beim Anfahren. Drei Kupplungen sind durch
Du hast das Recht auf ein Mängelfreies Fahrzeug. Ist das nicht erfüllbar, bleiben 4 andere Möglichkeiten: Umtausch, Minderung, Wandlung, Schadensersatz.
Nimm dir einen Anwalt - dieser soll der Werkstatt eine angemessene Frist (ca 4 Wochen) setzen, nach deren Ablauf das Fahrzeug dauerhaft tadellos funktionieren muss! Gelingt das der Werkstatt oder dem Hersteller/Garantiegeber nicht, kannst du von den oben schon genannten "4 Möglichkeiten" Gebrauch machen. Dein Anwalt wird das für dich regeln.
Nimm dir einen Anwalt - dieser soll der Werkstatt eine angemessene Frist (ca 4 Wochen) setzen, nach deren Ablauf das Fahrzeug dauerhaft tadellos funktionieren muss! Gelingt das der Werkstatt oder dem Hersteller/Garantiegeber nicht, kannst du von den oben schon genannten "4 Möglichkeiten" Gebrauch machen. Dein Anwalt wird das für dich regeln.