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Verfasst: So 10. Apr 2005, 10:29
von shacal
was sagt eigentlich der tüv zu einer fußraumbeleuchtung, die nur angeht wenn die türen offen sind???greetz shacal

Verfasst: So 10. Apr 2005, 10:32
von muckl
gar nix, weilst se doch ausschalten kannstdu kannst se ja auch unterm fahren anmachen, und wenn se nicht blendet, kann grün-silber auch nix sagen.

Verfasst: So 10. Apr 2005, 12:12
von Faoch
Grundsätzlich sagt der TÜV eigentlich bei allen Sachen, die über Türkontakt geschaltet sind gar nix! Erst, wenn du dafür einen extra Schalter anbringst und somit auch während der Fahrt Jahrmarkt im Auto machst wirds für die Tüvvis interessant. Allerdings ist das auch kein Problem (bei meinem TÜV jedenfalls nicht) wenn du den Schalter einfach versteckt anbringst. Soviel dazu.

Verfasst: So 10. Apr 2005, 12:35
von Maverick
Das, was muckl sagt. Soweit ich weiss, ists kein Problem, sofern man von außen nichts sieht (blaues Ufo-Licht lenkt ab).Daher sind ja auch die Tannenbäume in den LKWs "eigentlich" verboten.Wenn dir ein Auto mit irgendwelchem beleuchteten Gedöhns entgegen kommt, schaust du hin -> Lichtreflex, also verbau die einfach so, dass von außen kein Licht zu sehen ist.

Verfasst: So 10. Apr 2005, 12:57
von flow
wobei man die innenraumbeleuchtung auch nicht in der farbe ändern darf.die geht ja ansich auch nur an wenn die türen offen sind

Verfasst: So 10. Apr 2005, 13:04
von muckl
innenraum beleuchtung darf man nicht? also ich hab meine über die knöpfe oben im dach geschalten, kanne aus machen, über tür, und an machen, dürfter ja ned meggan, s männchen im blauen kittel

Verfasst: So 10. Apr 2005, 17:46
von Back_In_Black84
Nein, darfst du nich haben:Kein E-Prüfzeichen Und bei allen steht ja auch dabei: Im Bereich der STVO nicht zugelassen *bla*N Bulle hat's mal so "begründet": Die leuchtet zwar nich nach außen, aber in deinem Fzg wird's dadurch heller, wodurch die Sicht bei Nacht von innen nach außen schlechter wird - an sich logisch(Nur dann dürfte man nachts bei der Fahrt auch keine Leselampen im Fond anhaben)Aber wenn's der Tüv nich sieht, weil die Röhren versteckt sind und der Schalter auch, dann lass es einfach drin Für die Bullen durft ich's übrigens auch schon mal ausbauen, daher kenn ich die "Begründung" GrußMichi

Verfasst: Mo 11. Apr 2005, 17:59
von Sandra
QUOTE (flow @ 10 Apr 2005, 13:57 ) wobei man die innenraumbeleuchtung auch nicht in der farbe ändern darf.die geht ja ansich auch nur an wenn die türen offen sind Richtig. Ich hab mir auch von Foliatec eine rote Sofitte geholt, und da stand drauf, nicht im Bereich der STVO zugelassen. Aber die Innenraumlampe kann man auch bei geschlossenen Türen anschalten, und das ist original so! Und was das Blenden angeht- mein umgerüstetes Rot ist nicht so hell (und damit nicht so blendend) wie das originale weiß -> Schwachsinnsparagraph.Du darfst ja nicht mal die Tachobeleuchtung farblich ändern. Was Blödsinn ist, weil viele von Werk ab schon unterschiedlich sind. Meine war orange, die vom Del Sol ist so grünlich-blau, im Pony ist sie weiß.. welcher Tüv/Polizist soll also nachvollziehen können, wie sie original war und ob sie verändert wurde?! -> Schwachsinnsparagraph.Fußraumbeleuchtung ist offiziell auch nicht zugelassen. Werkseitige Leselampen, die sogar während der Fahrt eingeschaltet werden können/dürfen/sollen (dafür sind sie ja da) aber schon. Und diese Leselampen sind auch ganz schön hell. -> Schwachsinnsparagraph.Im großen und ganzen würd ich sagen, eine Fußraumbeleuchtung kann im Prinzip keinen Ärger machen. Im Polo früher hatten wir Halogenstrahler, die waren als "Zusatzbeleuchtung im Fußraumbereich" per Einzelabnahme eingetragen- geregelt über Kippschalter, nicht über Türkontakt.Streng genommen hat Michi aber recht- jede Art von Beleuchtung am Auto, ob Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker, Innenbeleuchtung, was auch immer, muß normalerweise ein E-zeichen haben, um legal zu sein.

Verfasst: Mo 11. Apr 2005, 18:04
von Sandra
QUOTE (Alexander @ 10 Apr 2005, 14:33 ) hab meine über das standlicht laufen. immer wenns standlicht angeht geht die fußraumbeleuchtung an. Aber dann ist sie ja im Prinzip immer an! Weil wenn man das Abblendlicht einschaltet, geht das Standlicht ja mit an, also auch die Fußraumbeleuchtung!?Das wär mir dann doch zuviel.