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Verfasst: Mi 23. Mär 2005, 21:43
von mutzmutz
Hallo,gestern hat die Schwester meines Freundes versucht ihr Fahrrad aus der Garage zu holen, indem auch mein Accent stand. Leider hat sie 2 Wasserwaagen (beide 2,40 m und 2,60m lang) übersehen, die ans Fahrrad angelehnt waren. Nun sind diese WW auf meinen Accent geknallt und haben ihn verletzt Ist das eine Sache für die private Haftpflicht der Schwester?Die Kante zum Dach am rechten Hinterfenster wurde durch den Aufprall beschädigt (2 ziemliche Macken/Dellen drin) dann scheinen die WW am Auto Richtung Heck abgerutscht zu sein.... Kratzer.... dabei ist er erst vor knapp 2 Jahren komplett neu lackiert worden...Werde morgen mal Bilder einstellen, damit mir jemand evt. sagen kann, was das kosten wird, diesen Schaden zu beheben.
Verfasst: Mi 23. Mär 2005, 21:49
von gMan
Müßte normalerweise ein Fall für die private Haftpflicht sein.Hoffentlich hat sie auch eine
Verfasst: Mi 23. Mär 2005, 22:01
von mutzmutz
die Schwester hat ne Haftpflicht und wird morgen die Versicherung anrufen.Soll ich einen Gutachter von dieser Versicherung nehmen oder mir einen unabhängigen Gutachter besorgen??
Verfasst: Mi 23. Mär 2005, 22:06
von gMan
Also meiner Erfahrung nach solltest du dir selbst einen Gutachter besorgen.Die versicherung haben so ihre eigene Gutachter die sie immer anrufen. Ich will ja jetzt nix unterstellen aber diese Gutachter berechen den schaden ev. günstiger für die Versicherung.Und lass dir nich erzähln du müßtest diesen gestellten gutachter nehmen, das stimmt nich du hast dir freie Auswahl.
Verfasst: Do 24. Mär 2005, 06:20
von Pitt
QUOTE (gwmen @ 23 Mär 2005, 22:07 ) Also meiner Erfahrung nach solltest du dir selbst einen Gutachter besorgen.Die versicherung haben so ihre eigene Gutachter die sie immer anrufen. Ich will ja jetzt nix unterstellen aber diese Gutachter berechen den schaden ev. günstiger für die Versicherung.Und lass dir nich erzähln du müßtest diesen gestellten gutachter nehmen, das stimmt nich du hast dir freie Auswahl. Korrekt das ist auch meine Meinung
Verfasst: Do 24. Mär 2005, 14:19
von Zmerg
Hi, die arbeit kannst du dir schenken.verischerungen zahlen innerhalb der familie keine haftpflichtschäden.also lass es mit dem gutachter!gruß
Verfasst: Do 24. Mär 2005, 14:23
von ferry
es ist ja die schwester seines freundes!!!
Verfasst: Do 24. Mär 2005, 14:28
von HarryEiche
QUOTE (ferry @ 24 Mär 2005, 14:24 ) es ist ja die schwester seines freundes!!! Bevor es der Versicherung gemeldet wird,sollte man sich bei einem anderen Experten erkundigen.Ein falsches Wort und die "Verbrecher"zahlen nicht mehr.Die größten Verbrecher in Deutschland: Versicherungen und BankenFrohe Ostern
Verfasst: Do 24. Mär 2005, 16:04
von Bloodynight131
dito