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Verfasst: So 30. Jan 2005, 21:45
von Lynx ihr Freund
Hallo Leute,wie oben schon steht, würde ich gerne ma wissen obs sowas wie ne Ersatzteilgarantie gibt!! Oder übernimmt Hyundai da in irgendeiner Form Gewährleistung auf Ersatzteile??Hintergrund is der, dass vor ca. 4 Monaten vorne rechts das Radlger gewechselt wurde und das is glaub ich jetzt schon wieder im Eimer!! Und ich steh nen bisschen aufm Kriegsfuß mit dem Händler, wo das gemacht worden is und will sehen das ich den da irgendwie für dran bekomm!! also die Kosten dafür zu übernehmen!! naja, hoffe ihr wisst was in die Richtung oder habt selber mal Erfahrungen solcher Art gemacht!?!?!der Kerl
Verfasst: So 30. Jan 2005, 22:24
von Sandra
Mein Händler hat mir ein Jahr Garantie gegeben, ich schätz mal, das müssen sie alle..
Verfasst: So 30. Jan 2005, 22:37
von Lynx ihr Freund
hmm...das ja halt die fragem, obs alle machen/machen müssen oder nich!! weil, den händler der es gemacht hat, hab ich mehr als gefressen und will da eigentlich nicht mehr hin!
Verfasst: So 30. Jan 2005, 23:28
von overmind
QUOTE (Sandra @ 30 Jan 2005, 22:25 )Mein Händler hat mir ein Jahr Garantie gegeben, ich schätz mal, das müssen sie alle.. Naja... zählt das Radlager nicht auch zu den Verschleißteilen? Darauf gibts ja normalerweise keine Garantie. Aber wenn das so schnell wieder kaputt ist dann wurde wohl beim Einbau Mist gebaut. Das müßte man eigentlich auf Garantie oder Kulanz (whatever) ersetzt bekommen. Bei einem schlechten Verhältnis zum Händler könnte das aber schwierig werden. Ich hatte damals auch mal dieses Problem und das wurde auch nach ca. nem halben Jahr auf Garantie ausgetauscht, allerdings kannte ich den Werkstattbesitzer auch gut.
Verfasst: So 30. Jan 2005, 23:51
von Sandra
QUOTE (overmind @ 30 Jan 2005, 23:29 ) Naja... zählt das Radlager nicht auch zu den Verschleißteilen? Hm.. im weiteren Sinne wohl schon. Aber es wird nicht ausreichend belastet, daß es nach vier Monaten schon wieder hin sein dürfte. Ein Radlager-Leben ist eigentlich länger..Vielleicht gibt´s bei Verschleißteilen eine gesonderte Regelung.
Verfasst: Mo 31. Jan 2005, 09:08
von Lynx ihr Freund
wow...ich dank dir hyundai-beckum!!!das heisst, dass ich mich mal aufn weg zum dem heini machen werde und ihm dat mal sagen
Verfasst: Mo 31. Jan 2005, 09:31
von Lynx ihr Freund
hehe...ne ne, ich werd da nich gleich auf krieg schalten wenn ich rein gehe!!ich möcht das ja schließlich ersetzt bekommen!! aber der chefschrauber dort ist eigentlich alles andere als kulant! aber ich werd mein glück mal versuchen...
Verfasst: Mo 31. Jan 2005, 21:39
von Handballgott
Also mein Dad meinte da es ein Neuteil is und du es vom Hyundaihändler eingebaut hast lassen haste 1 Jahr Garantie.Nach der neuen Sachmängelhaftung ist auf ALLE Reperaturen 1 Jahr garantie!!!!!Gruß aus dem Schneesturmbedeckten MünchenHG