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Verfasst: Mi 8. Sep 2004, 10:07
von gMan
Hab hier ein Gutachten von Superhankis Auto vorliegen.Darin steht: Aus wirtschaftlicher Sicht liegt Totalschaden vor.Die Reparaturdurchführung kann nich empfohlen werden. Dafür das wir das Auto erst 3 Wochen haben und ich dafür extra nach Berlin gefahren bin um das zu holen,is das doch ne tolle Nachricht. Gesamtsumme Reparaturkosten (inkl Mwst): 2.201,26 EuroWiederbeschaffungsert: 2.100,00 EuroRestwer (inkl. Mwst) 554,00 EuroSo das heißt die Reparatur ist ca 100 Euro zu teuer.Was passiert jetzt?Wieviel Geld bekommen wir genau?Kann ich ein zweites Gutachten verlangen,das unter Umständen geringer Ausfallen kann?Es kann aber auch höher ausfallen da meiner Ansicht nach der Gutachter ein oder zwei Schäden ubersehn hat.An wen kann ich mich wenden der sich damit auskennt?Gibts da irgend ein Verein oder ne Adress für Versicheungstechnische Fragen?Oder sollen wir einfach die Kohle nehmen und gut ist?

Verfasst: Mi 8. Sep 2004, 10:36
von Tiburon2000
Kriegst im Normfall Wiederbeschaffungswert-Restwert.

Verfasst: Mi 8. Sep 2004, 10:40
von gulle
Hi, du bekommst 2100,- minus 554,- von der Versicherung und die 554,- dann vom Schrotthändler der das Angebot gemacht hat.Da gibt es dann aber noch so ne ich glaub 130% Regelung d.h. wenn der Schaden innerhalb dieser Rechnung ist, ist es möglich das Fahrzeug trotzdem zu reparieren. besonders wenn der Markt kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug hergibt.

Verfasst: Mi 8. Sep 2004, 10:45
von gMan
Und was ist wen der Restwert zu hoch eingestuft wurde?Hab zu dem gutachten 2 Ankaufangebote:Der eine würde 554 Euro geben und der andere 220 Euro.Ich mein das isn Witz.Ich schätz mal wenn ich da ca. 500-800 Euro investiere ist der wieder in Ordnung.Was is noch sagen wollte.Der Gutachter hat meiner Ansicht nach nich den ganzen Schaden aufgenommen.So wird das Rücklicht nich mit aufgeführt und das sich etwas am Kofferraum verzogen hat.Wenn man dsa jetzt noch mit auffüht würde der Restwert ev. noch weiter runtergehen.Das heißt Theopraktisch gesehn, müßten wir mehr Geld bekommen?Daher würd ich gern wissen ob ich noch ein zweites Gutachten (auf Kosten der Versicherung) einholen kann.Oder würde es reichen sich nen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt zu holen?

Verfasst: Mi 8. Sep 2004, 11:04
von gMan
Ja klar macht man + dabei.Aber man will ja soviel wie möglich rausschlagen Achso und Schmerzensgeld wird auch noch beantragt.

Verfasst: Mi 8. Sep 2004, 11:10
von X-3
Hallo,die Reparatur ist nicht zu teuer. Wenn der Gutachter noch mehr aufschreiben soll, dann geh zu ihm hin, und mache das geltend (z.B. Rückleuchte). Die Reparaturkosten dürfen jedoch nicht über 130% des Wiederbeschaffungswertes ansteigen (hier max. 2730,- EUR).Am Restwert kannst Du nicht viel rütteln. Gibt es ein Angebot über 554,- EUR, dann ist das halt so. Das sind Händler die mit den Versicherungen zusammenarbeiten.Um mehr Geld zu machen, kannst Du nur die Reparaturkosten an die 130%-Grenze randrücken (Wenn Du selber reparierst zieht die Versicherung allerdings noch die Mehrwertsteuer ab).Aber nicht übertreiben, bei mehr als 130% senkt die Versicherung den Daumen. Außerdem mußt Du dann reparieren. Kassieren und nicht reparieren geht nicht. Foto vom reparierten Auto mit aktueller Tageszeitung im Bild als Beweis reicht aus.X-3