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Verfasst: Di 17. Aug 2004, 12:09
von Sn3aKeR
Hi,also ich hab ja schon vor ca. 1 1/2 Jahren meinen GT über ein Autohaus gekauft.Beim Kauf war er schon tiefergelegt, Heckscheibe und beide Seitenscheiben getönt.So nun haben mich unsere netten "Freunde und Helfer" gestern aufgehalten und kontrolliert. Natürlich haben sie gleich einen rießen Radau gemacht weil ich keine Unterlagen über die Änderungen bei mir hatte. Später hab ich dann im Typenschein nachgeschaut und bemerkt das nichts eingetragen ist. Folge --- Anzeige .... bla blaNun meine Frage, muss nicht das Autohaus beim Verkauf, falls noch nichts typisiert war, alles typisieren?? Als Käufer kann ich mich doch darauf verlassen dass wenn ich ein Auto über das Autohaus kaufe alles in Ordnung ist. Kennt sich vielleicht da jemand von euch aus?? Oder weiß Rat was ich da machen kann?? Achja bin aus Österreich da ist glaub ich die Rechtslage etwas anders als in Deutschland.THX
Verfasst: Di 17. Aug 2004, 13:02
von Bechti
..... In Deutschland ist es nach meinem Kenntnisstand so, daß Du als Käufer voll dafür verantwortlich bist was am Fahrzeug eingetragen ist oder nicht (kam mal ein Bericht im TV)Ich will es mal hart ausdrücken " Unwissendheit schützt vor Strafe nicht "Bei Euch wird dies wohl nicht anders sein, aber aus Schaden wird man klug, ich denke mal das die wenigsten darüber Bescheid wissen oder wußten, mich eingeschlossen.Grüße Bechti
Verfasst: Di 17. Aug 2004, 13:34
von gulle
Theoretisch hat dir das Autohaus ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug verkauft, jadoch sollte dir die Nachweisführung nach 1,1/2 Jahren schwerfallen.Wie du schreibst war bereits beim Kauf die Betriebserlaubnis erloschen!!!Und ich denke mal das ist kein unerheblicher Mangel am Fahrzeug, so dass dir dein Händler was davon hätte sagen müssen. Allerdings weiß ich auch nicht was für eine rechtliche handhabe du nun gegen das AH hast.
Verfasst: Di 17. Aug 2004, 13:50
von Sn3aKeR
Ja dann kann ich die Anzeige eigentlich auf das Autohaus schieben .... (wäre nett)- geht warscheinlich nicht Ich werde jetzt mal mit dem Konsumentenschutz reden vielleicht wissen di Bescheid.Aber angenommen ich hätte jetzt einen Unfall.... und die Betriebserlaubnis war schon beim Kauf erloschen..... dann hätte ich ja eigentlich gar nicht fahren dürfen oder besser gesagt darf immer noch nicht fahren. . . naja mir wird das jetzt zu kompliziert
Verfasst: Di 17. Aug 2004, 13:51
von Back_In_Black84
Also dass die Tieferlegung nicht eingetragen ist, wundert mich schon!Dass er evtl vergessen hat, die ABE für die Scheibentönung beizulegen, okay, kann vorkommen, wird er aber nach 1,5 Jahren auch nicht mehr haben.Weißt du, von welcher Firma die Folie ist, oder steht da ne Nummer irgendwo eingedruckt? So könntest du dir bestimmt wieder ne ABE besorgen.Ein Gutachten vom Federnhersteller bekommst du bestimmt auch, aber das allein genügt ja in der Regel auch nicht Aber andererseits: Du hast den Fzg-Schein und kannst ja mal zum Händler gehn und dein Frust ablassen, warum der das nich eingetragen hat... vielleicht sieht er's ja ein und regelt was...Drück dir die Daumen!Ach ja, und STRENG genommen hättest nich damit fahren dürfen... blabla... wenn was passiert wär, hättste halt nen Anwalt genommen (Rechtsschutz sollte das zahlen), der nachweist, dass die Änderungen nichts mit dem Unfallhergang zu tun hatten
Verfasst: Di 17. Aug 2004, 14:36
von Sn3aKeR
Sohab jetzt mit dem Kosumentenschutz geredet Aufgepasst....Da die Änderungen schon beim Kauf so waren ist der Händler dafür verantwortlich dass alles typisiert ist.....Das heißt jetzt -- 1. der Händler muss nun alles nachträglich typisieren lassen (natürlich auch zahlen)2. der Händler muss die Anzeige von der Polizei tragen3. Jetzt muss ich das ganze nur noch durchbringen.....Freu mich schon auf das nette Gespräch mit der PolizeiTHX
Verfasst: Di 17. Aug 2004, 14:40
von Andy Y
Vor allem wünsche ich dir viel glück dies alles zu beweisen. Wenn das mal nicht bis vor Gericht geht...
Verfasst: Di 17. Aug 2004, 21:09
von Bechti
.......ich glaube auch das dies sehr schwer zu beweisen ist, der Händler kann ja leicht sagen das Du nachträglich am Wagen " rumgebastelt " hast, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe .......und Recht bekommen kann auch sehr teuer werden, ist traurig aber wahr. Man sollte schon abwägen was günstiger ist, die Problematik so aus der Welt zu schaffen oder es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.GrüßeBechti
Verfasst: So 22. Aug 2004, 11:29
von accent98
Zeugen? Fotos vom Händler? Muss doch zu beweisen sein, dass der das so verkauft hat wie es jetzt ist!