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Verfasst: Sa 14. Aug 2004, 11:32
von hyundai pony x-2
moin jungs, habe mir paar röhren gekauft und möchte diese als ausstiegsbeleuchtung nutzen will sie so haben das sie nur angehen wenn die tür aufgeht.meine frage muss ich die eintragen lassen oder kann ich das ohne eintragung nutzen?werde nur eine direkte leitung legen nichts mit schalter.danke für alle antwortengruß pony x-2

Verfasst: Sa 14. Aug 2004, 12:20
von Back_In_Black84
Hier scheiden sich wie immer die Geister, ob so erlaubt oder nicht.Mein Kenntnisstand: Röhren unterm Auto - egal wie auch immer angeschlossen oder gar nicht: VERBOTENAber was soll's, hab auch grad dasselbe Prob bei mir... schau mal in der Elektrik-Ecke: HIERLGMichi

Verfasst: Sa 14. Aug 2004, 17:32
von brainbug
Hmm ja, da müsste man sich wirklich mal schlau machen..Weil soweit ich weiss dürfen sie als EINSTIEGSHILFE benutzt werden wenn gesichert ist dass sie auf keinen fall anschaltbar sind wenn die Fahrzeugzündung an ist...Wenn dann muss die aber natürlich auch irgendwie Eingetragen werden oder so, wir sind ja hier in Deutschland Wär mal gut wenn jemand mal bei nem TÜV-Prüfer nachfragen würde, weil ist der einzige denk ich der das mit großer wahrscheinlichkeit richtig beantworten kannDie Polizei kann man da eh net fragen die haben von so sachen nämlich keine Ahnung - meine Erfahrung (3 Polizisten gefragt wann man legal Nebelscheinwerfer anhaben darf - 3 unterschiedliche aussagen bekommen )

Verfasst: Sa 14. Aug 2004, 19:31
von -= cas =-
es gibt wohl vergleichsgutachten mit denen du das eintragen kannst..aber beachte:wie schon gesagt..müssen sie mit der zündung ausgehen..und:nur röhren an der seite !!...und das sieht uncool aus...niemand braucht einstiegsbeleuchtungen vorn und hinten..und erzähl mir nichts von motorpanne oder kofferraum ausräumen..dafür bekommst du vom tüver ne ohrfeige.

Verfasst: So 15. Aug 2004, 19:09
von chilla
also so kann man dies nicht deklarieren eine zusatzbeleuchtung muss eine bestimmte höhe haben um genehmigt zu werden

Verfasst: Mo 16. Aug 2004, 20:53
von AccentLantra
Als Ausstiegsbeleuchtung bekommt man sie eingetragen, wenn sie nur bei offener Tür und ausgeschalteter Zündung leuchten. Die meißten Prüfer wollen aber den kompletten Stromkreis sehen! Den Schalter für Dauerbetrieb also erst nach dem Eintragen einbauen !QUOTE Die Polizei kann man da eh net fragen die haben von so sachen nämlich keine Ahnung - meine Erfahrung (3 Polizisten gefragt wann man legal Nebelscheinwerfer anhaben darf - 3 unterschiedliche aussagen bekommen  ) Nebelleuchten dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften NUR bei Nebel eingeschaltet werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen sie auch so eingeschaltet werden. In beiden Fällen nur zusammen mit dem Abblendlicht.Hätten die Kollegen aber eigentlich wissen sollen... PS. Die Röhren brauchen dafür aber 'ne Prüfnummer!

Verfasst: Mo 16. Aug 2004, 23:10
von chilla
sicher hat das nicht etwas mit der höhe der leuchten zu tun??ßmein fahrleherer hat damals nach geschaut unter dme punkt zusatzlecuten???

Verfasst: Di 17. Aug 2004, 08:57
von -= cas =-
@accentlantra:nebelscheinwerfer dürfen bei schlechter sicht zur zusätzlichen beleuchtung der fahrbahn eingeschaltet werden..das geht auch bei regen..nicht nur nebel..erst bei sichtweiten unter 50m (unabhängig ob nebel oder sonst was) darf die nebelSCHLUßLEUCHTE eingeschaltet werden..bei einer starken nebelwand ist es manchmal sinnvoll mit standlich und (den deutlich tiefer - außer bei mercedes - liegenden) nebelscheinwerfern zu fahren..dies ist aber nur bei einer max entfernung von 40cm zur fahrzeugaußenkante erlaubt..sprich: nebelscheinwerfer weit außen und du darfst sie mit standlich bestreiben..weil dann ist das fahrzeug noch als pkw erkennbar..