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Verfasst: Di 25. Feb 2014, 18:07
von OnkelMicha
Aktuell gibt es eine Rückrufaktion wegen defekter Bremslichsschalterkba 4125Link: http://www.kba-online.de/gpsg/jsp/gpsg1.jsp

Verfasst: Di 25. Feb 2014, 23:23
von fruchtfliege
hatte ich heute auch in dem briefkasten! soweit ich mich aber erinnere, wurde der bremslichtschalter schon von der werkstatt meines vertrauens getauscht. muss ich da trotzdem einen termin mit der hyundai werkstatt machen um quasi den nachweis zu erbringen, oder hat sich das dann für mich erledigt?

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 07:25
von Kommisar
Du bist nicht verpflichtet einem Rückruf zu folgen. Es ist allein dein Risiko.Frag doch mal telefonisch in der Werke nach!

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 08:17
von OnkelMicha
Ich habe es nur Publik gemacht, weil es ja schon in 2ter und mehr Halter sind. Und es nur die ersten Halter bekommen. Bei meinem Accent Mc, wurde das Damals bei der ersten Inspektion gemacht.

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 09:08
von AccentGT
QUOTE (Kommisar @ 26 Feb 2014, 08:26 ) Du bist nicht verpflichtet einem Rückruf zu folgen. Es ist allein dein Risiko.Frag doch mal telefonisch in der Werke nach! Das ist nicht ganz richtig: einem, vom KBA angeordneten Rückruf sollte man tunlichst Folge leisten. Wenn bei einem Unfall bekannt wird, dass es einen Rückruf gab, der nicht durchgeführt wurde, kann man Probleme bekommen, wenn der Rückruf mit der Unfallursache in irgendeinem Zusammenhang steht!

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 09:19
von jens
QUOTE (Kommisar @ 26 Feb 2014, 07:26 )Du bist nicht verpflichtet einem Rückruf zu folgen. Es ist allein dein Risiko.Frag doch mal telefonisch in der Werke nach!Moin,MoinKann ja sein das man nicht verpflichtet ist das zu machen ,allerdings habe ich damals vom KBA einen Brief bekommen das mein Sonata ausser Betrieb gesetzt wird, wenn ich nicht innerhalb von 4 Wochen in der Werkstatt war ,und Hyundai ein Schreiben hinschickt das es repariert wurde.

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 10:05
von Kommisar
Deshalb habe ich ja geschrieben, daß ein nichtbefolgen eines Rückrufes für den Halter ein Risiko darstellt!Sicherlich gibt es einige wenige Autofahrer, welche bescheuert genug sind, einem kostenlosen Rückruf nicht folge zu leisten Ich gehöre da keinesfalls dazu!

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 10:36
von OldSch00l
Da es öfters Threads über Rückrufaktionen gibt, die mich nie betreffen und hier auch nicht dabei stand, um welche Modelle es sich handelt, hatte ich vorhin einfach drüber hinweg gelesen, bis ich eben an den Briefkasten bin.Deshalb kläre ich mal auf: Es betrifft folgende Modelle:Tucson (JM), Accent (MC), Santa Fe (CM), ix55 (EN), i30 (FD & FDe), Coupe (GK), ix35 (EL & LM), Sonata (NF), Grandeur (TG)

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 14:41
von Tsaphiel
Kann ich das Geld zurückfordern, wenn meiner letztes Jahr auf meine Kosten getauscht wurde?

Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 15:25
von Kommisar
Das würde ich an deiner Stelle versuchen!