Verfasst: Sa 16. Nov 2013, 21:13
Nach zweimaligen wechseln von Sommer- auf Winterreifen stellte ich fest, dass der Wagenheber beim letzten Rad kurz vor frei werden des zu wechselnden Rades sehr schwer zu bewegen war. Nachden ich das Rad gewechselt hatte schaute ich mir den Wagenheber an und stellte fest, dass die Gewindestange "gefressen" hatte. Kein Problem, der I10 ist im Januar diesen Jahres neu gekauft und Garantie wird ja für 5 Jahre gewährt. Ich fuhr zum nächsten Hyundai-Händler und reklamierte den Wagenheber. Die erste Auskunft die ich bekam: `Gehen sie doch zum Händler wo sie das Auto gekauft haben´. Auf meine Frage ob denn Hyundai-Händler nicht, egal wo der Wagen gekauft ist, für Garantiefälle zuständig sind wurde mit dem Argument gekontert, wenn Hyundai den Schaden ablehnt müßte ich ihn selber tragen. Er forderte mich auf, das Service-Buch vorzulegen. Da ich keine Inspektion machen wollte sondern nur ein Garantiefall abwickeln wollte, hatte ich dieses nicht dabei und wurde ich mit einem "Schönen Tag und Auf Wiedersehen" einfach stehengelassen.Ich wollte am gleichen Tag über die Homepage mit Kontaktformular von Hyundai diesen Fall schildern, aber nach 500 Zeichen funzt die Homepage nicht mehr. Da ich keine Email fand, rief ich die angegebenen Nummer an und wollte die Email-Adresse erfahren. Die Dame die sich meldete war sehr freundlich und gab mir die Email, da ich aber doch schon bei ihr gelandet wäre sollte ich ihr doch mein Problem erklären. Ich tat dies, daraufhin belehrte sie mich, dass der mitgegebene Wagenheber nicht den Garantiebedingungen unterliege und der Händler volkommen im Recht sei und ich doch zu dem Hyundai-Händler fahren sollte wo ich den Wagen gekauft hätte, eventuell könne er ihn ja tauschen. Also Vorsicht bei Originalzubehör von Hyundai ob Garantie oder nicht besteht sollte zuvor geprüft werden.