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Verfasst: Sa 5. Jun 2004, 13:37
von ThirdWatch
habe nun seit einem guten halben jahr an meinem Pony NSW selbst angebaut.Doch jetzt hab ich schon von 2 offiziellen Seiten gehört die Dinger müssen vom TÜV abgenommen werden und eingetragen??? Da ich das Auto verkaufen/ In Zahlung geben wollte, hat der Händler das schonmal gleich bemängelt.Ich hab jetzt keinen Bock mehr die Teile noch eintragen zu lassen....

Verfasst: Sa 5. Jun 2004, 13:46
von BLUE
NSW???

Verfasst: Sa 5. Jun 2004, 14:44
von Don Flocke
Sers!Würd mal sagen, dass er damit NebelScheinWerfer meint...Mensch Blue...also wirklich Edit:Vielleicht hilft das weiter...habs grad gefundenAlso Vorraussetzung für die Genehmigung ist 1. Ein E1-Prüfzeichen 2.QUOTE Nebelscheinwerfer Farbe: Weiß oder hellgelbWird ein Pkw mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, müssen es zwei von ihnen sein.Anbau auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte; nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht. Einstellung gemäß StVZO-Vorgabe, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden können.Ein eigener Schalter für die Nebelscheinwerfer ist erforderlich; beim Einschalten müssen die Schlußleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung mitbrennen.Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40 Zentimeter vom Umriß des Pkw entfernt – sprich so weit nach innen versetzt –, muß auch das Abblendlicht mitbrennen.Anderenfalls genügt es, daß die Begrenzungsleuchten ("Standlicht") mitbrennen.Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebietet, daß Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Ständige Betriebsbereitschaft ist außerdem gefordert – ein Abdecken der Nebelscheinwerfer also nicht erlaubt.Greetz, Flocki

Verfasst: So 6. Jun 2004, 11:34
von ThirdWatch
das mit dem E prüfzeichen ist erfüllt.nur sind die NSW einzeln geschaltet. D.h. unabhängig vom restlichen Lichtstromkreis. aber das würde sich ja schnell ändern lassen. ans standlicht klemmen un fertisch!Aber warum erzählt mir ein Autohaus-Mechaniker und die Polente was von eintragen???

Verfasst: So 6. Jun 2004, 14:56
von -=KlotzMator=-
Preisdrücken? oder keine Ahnung haben?

Verfasst: So 6. Jun 2004, 20:37
von ThirdWatch
das würde einiges erklären. die bullen schienen echt nicht zu wissen, was an einem auto neben dem lenkrad und reifen noch so alles angebaut sein kann...

Verfasst: So 6. Jun 2004, 23:06
von Seepferdchen
wenn du das mit den 40cm einhälst kannst Du die sogar immer an haben...

Verfasst: So 6. Jun 2004, 23:45
von gulle
@Seepferdchenja klar wenn du immer 10 Euro übrig hast!!!Nebelscheinwerfer dürfen nur eingeschaltet werden wenn Regen, Nebel oder Schneefall die Sicht erheblich behindern.Der Gesetzgeber geht dabei von Sichtweiten unter 100 m aus.Aber evtl.meinst du ja sog. Tagfahrleuchten welche erlaubt sind aber andere Vorraussetzungen erfüllen müssen.