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Verfasst: So 2. Dez 2012, 10:01
von Artist
Hallo liebe Hyundai Fahrer ich hab da mal ein frage... versuche es mal so gut es geht zu beschreiben...vor ca 1-2 Monaten hat mein Coupe gequietscht es stellte sich raus das der keilriemenspanner sich nicht mehr von alleine spannte...wurde repariert plus neuem Keilriemen...alles super also gestern ab auf die Autobahn richtung Heimat bis naja...es knallte... und wie soll ich sagen mein Keilriemen hat sich verabschiedetalso standstreifen und ADAC angerufen ...Haube auf und ja Riemen weg bzw gerissen und dazu sagte der ADAC die spannungs rolle ist locker...Moment mal das wurde erst vor kurzem gemacht????also nun meine frage .... was kann ich jetzt machen ? habe ich eine art Garantie auf die Reparatur? ist ja irgendwie bisschen blöd gelaufen die Reparatur?der wagen steht jetzt bei einer anderen Werkstatt die das reparieren muss....hoffe ihr habt das Problem verstanden und könnt mir einen Tipp gebenschönen 1.Advent nochGruß

Verfasst: So 2. Dez 2012, 10:08
von Andy-hbs
1. die werkstatt darüber informieren die das alles erneuert hat und wie es aussieht da es ja unter gewärleistung (glaub ich) fällt und das eindeutig drauf zurück zu führen is2. entweder reparieren lassen und die andere werkstatt übernimmt die kosten oder die holen das auto und reparieren das oderdu wirst auf den kosten sitzen bleiben aber hartnäckig bleiben das die anderen das bezahlen denn eigentlich müssten die

Verfasst: So 2. Dez 2012, 10:08
von AccentGT
Du hast auf alle Reparaturarbeiten ein Jahr Garantie! Gilt natürlich nur für "offizielle" Arbeiten mit Rechnung!Die Werkstatt haftet für Einbaufehler und nachweisbare Folgeschäden!

Verfasst: So 2. Dez 2012, 10:16
von Artist
Ok das Klingt gut....die "andere" Werkstatt will das auch alles festhalten mit Foto´s usw...naja hoffe das klappt...ich bedanke mich und warte ab...

Verfasst: So 2. Dez 2012, 10:31
von Andy-hbs
du musst die alten teile aufheben und der 1. werkstatt dann vorlegen sonnst konnen die, die bezahlung verweigern!

Verfasst: So 2. Dez 2012, 16:53
von AccentGT
QUOTE (Andy-hbs @ 2 Dez 2012, 10:32 ) du musst die alten teile aufheben und der 1. werkstatt dann vorlegen sonnst konnen die, die bezahlung verweigern! Die aktuelle Werkstatt sollte sich ohnehin vor Arbeitsaufnahme mit der anderen Werkstatt in Verbindung setzen! Diese kann nämlich darauf bestehen, den Wagen (auf eigene Kosten) abzuholen und selber zu reparieren!