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Verfasst: Di 28. Aug 2012, 11:24
von indianof65
Hallo miteinander. Habe ein kleines Anliegen, beim letzten TÜV BEsuch am 25.08.2012 ließ dieser mich wegen u.a. zu hoch eingestellte Scheinwerfer (obwohl LWR auf Null) durchrasseln.Das Handbuch gibt diesbezüglich nicht viel her.Wer kann mir helfen bzw. durch vielleicht Bildchen erklären wie ich dies selbst machen kann.Aufgrund Arbeit bin ich immer erst spät daheim, deshalb keine Möglichkeit dies in einer Werkstatt erledigen zu lassen. Bin über jede Hilfe dankbar.Übrigens, Aussage TÜV Prüfer, er kenne sich damit nicht aus, wie man es machen kann ?!?!?
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 13:14
von paedder
Hast zwei bis drei Einstellmöglichkeiten pro Scheinwerfer dafür. Brauchst nen passenden Schraubendreher und kannst Abblend- und Fernlicht getrennt voneinander verstellen. Dazu brauchste aber nen entsprechendes Gerät, um das Sachgerecht zu tun.
http://www.kfztech.de/kfztechnik/elo/li ... ellung.htm
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 13:40
von 1220 Moppi
Jo, ohne Gerät kriegste die nicht richtig eingestellt. Dauert doch nur ein paar Minuten. Samstag vormittag mal eben zur Werkstatt und einstellen lassen.
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 14:18
von dende78
Bei mir hat der TÜV Prüfer das selbst gemacht Oo
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 15:12
von GK-2,0
ist das ein grund das man keinen tüv bekommt? hab ich ja noch nie gesehen.der schaut das doch gar nicht an?
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 15:15
von 1220 Moppi
Ja, das ist definitiv ein Grund. Das Problem hatte ich letztes Mal auch. Hab nur TüV bekommen, weil der Prüfer Scheinwerfer ohne Funktion draufgeschrieben hat. Fand ich auch merkwürdig. Leuchtet das Ding nicht, gibts nur nen Mangel, leuchtet es falsch, keinen TüV.
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 20:13
von dende78
Naja.. ist das Licht zu hoch eingestellt blendest du den Gegenverkehr, zu tief siehste ja nix..Wie gesagt, bei mir wurde auch draufgeschrieben erheblicher Mängel allerdings in Klammer( Beseitigt)
Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 11:49
von indianof65
Hab nun endlich die neue TÜV Plakete erhalten, habe die Scheinwerfer bei ner Werkstatt einstellen lassen.War übrigens nicht nur die Scheinwerfer, sondern auch weil der hintere Wischer einen 1 cm Riss am Anfang aufwies.Danke nochmals für eure "Hilfe".Nach erneuter Rückfrage beim Prüfer hat er nach seiner Aussage keinen "Ermessensspielraum" mehr, alle Defekte müssen in den PC geklopft werden und sind für weitere Prüfstellen abrufbar.D.h. bei der nächsten Prüfung wird hier besonders draufgeschaut.Desweiteren aht er mir gesagt; als Beispiel: hat man 3 Bremslichter und es geht eines nicht, erhält man keinen Stempel, dasselbe bei der Kennzeichenbeleuchtung (haste zwei und es geht eines nicht keinTÜV ).Wieder sind wir Autofahrer auf Verdeih und Verderb auf die Großzügigkeit der jeweiligen Prüfer angewiesen.
Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 17:43
von PapaNappa
QUOTE (indianof65 @ 10 Sep 2012, 12:56 ) Wieder sind wir Autofahrer auf Verdeih und Verderb auf die Großzügigkeit der jeweiligen Prüfer angewiesen. Oder wir kümmern uns anständig um unsere Autos und halten sie in Punkto Sicherheit immer auf hohem Niveau
Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 18:17
von luara
QUOTE (PapaNappa @ 10 Sep 2012, 17:50 ) Oder wir kümmern uns anständig um unsere Autos und halten sie in Punkto Sicherheit immer auf hohem Niveau Naja, es zählen aber auch solche Sachen wie Batteriepluspol-abdeckung fehlt oder Winterreifengeschwindigkeitsaufkleber nicht vorhanden zu den "erheblichen Mängeln". Ganz ehrlich hat das für mich wenig mit "Sicherheit immer auf hohem Niveau halten" zu tun.Zu den Geschwindigkeitsaufkleber gab es noch dann die Story das er zu mir sagte er hätte vielleicht noch den Aufkleber mit "210 km/h". Hatte er dann aber nicht, sondern nur 190 km/h. Da habe ich ihn darum gebeten mir diesen zu geben da ich im Winter eh nicht so schnell fahren würde. Aber das konnte er natürlich nicht mit dem Wortlaut: "Sie dürfen aber doch 210 km/h fahren". Das hat für mich mit Gedeihe und Verderb zu tun und nix mit Sicherheit!!