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Verfasst: Sa 22. Mai 2004, 06:52
von coupe98
Könnte mir jemand sagen wann ich eine TÜV abnahme brauche und wann ich die Teile im FZ-Schein eintragen lassen muss?z.B. wenn ich größere und/oder breitere Räder anbau?oder die Hosenträgergurte?Was muss heutzutage noch eingetragen werden?
Verfasst: Sa 22. Mai 2004, 08:55
von begbie
naja tüv brauchste eigentlich für alles was du anbaust...wenn du glück hast gibts ne abe dann brauchste es nicht eintragen,wenn du allerdings nicht mit allen punkten korrekt übereinstimmst dann wiederrum dochz.B. du hast ein sportlenkrad mit abe dann gehts hast du aber keine serienbereifung muss es trotzdem eingetragen werden...ansonsten haste dann verschiedene tüv abnahmen...§19.1 ist die einfachste auch nicht so teuer (wenn keine abe aber 100% für dein KFZ)§19.2 kleine Einzelabnahme etwas teuerer (wenn z.B. das Teil nicht zu 100% auf dein Auto gilt)§19.3 große Einzelabnahme (wenn z.B. dein KFZ gar nicht im Gutachten drinn steht) entspricht des alten §21hoffe das ich nichts vergessen habe
Verfasst: Sa 22. Mai 2004, 10:02
von -= cas =-
bei anbauteilen muß dein auto aber nicht mehr in den gutachten stehen..diese gutachten soll es eigentlich auch nicht mehr geben..heute soll es nur noch materialgutachten geben..sprich da wird nur das material getestet..der tüv prüft dann den korrekten anbau des teils..kostet regulär ca 37 euro pro teil..meißt gibts mengenrabatt oder möglichkeiten zu handeln..kommt auf den umfang an..sonst schließ ich mich begbie an..