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Verfasst: Fr 25. Mai 2012, 23:22
von bioseuche
Hallo Gemeinde,ich habe in meinem Lantra Tieferlegungsfedern drin die auch eingetragen sind. Nun habe ich mir Alu Felgen zugelegt die noch eingetragen werden müssen, soweit alles bestens. Nun war ich bei der Rennleitung und wollte mir meine Felgen Eintragen lassen, war auch alles bestens, bis der Prüfer meinte er findet die Nummer auf den Hinteren Federn nicht. Ich habe ihm noch mal direkt darauf hingewiesen das die Federn schon mal in seiner "Filiale" eingetragen wurden. Er meinte er könne dies nicht nachvollziehen, okay bei den ganzen Leuten pro Tag kann ich das schon verstehen. Aber nun wollte er mir auf Grund dessen nicht meine Felgen Eintragen.Meine Frage lautet, was kann ich nun tun? Kann ich die Nummer da noch mal neu drauf machen lassen? Oder hab ich nun Pech?Liebe Grüße Marcel.

Verfasst: Fr 25. Mai 2012, 23:38
von pedrosch
um welche Federn handelt es sich H&R?

Verfasst: Sa 26. Mai 2012, 10:14
von paedder
Fährste zum anderen TÜVer und lässt es dort eintragen Bei meinem Twingo ist die Federnkennzeichnung nach all den Jahren auch nicht mehr lesbar. Wayne. Streng genommen müsste der TÜVer den Ausbau der Federn verlangen, wenn der Nachweis nicht mehr durchführbar ist. Aber ist eben von Ingenieur zu Ingenieur völlig verschieden.

Verfasst: So 27. Mai 2012, 19:14
von bioseuche
Zumal das die ja auch eingetragen sind. Was denken die, das ich vorne die eingetragen drin habeund hinten andere? Sind keine von H&R, ist so eine Französiche Firma. Mir will der Name grad nicht einfallen...Naja, ich fahre nächste Woche zum anderen Tüv, mal schauen ob die sich da auch so anstellen.

Verfasst: So 27. Mai 2012, 21:10
von Coleman
Kleine Anekdote dazu:Ich habe meine Felgen vor gut 7 Jahren eintragen lassen - nur mit einem Festigkeitsgutachten. Wollten damals auch nicht alle Tüv'ler machen. Egal, hatte ja einen gefunden. Reifenkombi 225/35 18 auf 8,5" rundum. Letzten Sommer habe ich mich nach neuen Reifen umgeguckt. Wollte mal 225/40er drauf ziehen, um die Unterschiede zu "testen". Zuerst bin ich natürlich zum Tüv und wollte mich vergewissern, dass ich das auch fahren darf. "Wieso auch nicht?" habe ich mir gedacht, 1. sind die Felgen ja eingetragen und 2. ändere ich nur den Querschnitt, was keine negativen Auswirkungen auf den Abrollumfang oder elektronische Fahrsysteme (ESP,...) hat, da nicht vorhanden.Leider hat mir dann Herr Dipl. Ing. mitgeteilt, dass ich nur die 225/35er fahren dürfte, da diese Rad-Reifenkombi so eingetragen ist und eine neue Eintragung (wegen dem geänderten Querschnitt der Reifen) nicht mehr möglich sei, da keine Eintragungen mit Festigkeitsgutachten mehr gemacht werden. Ich habe ihn dann gebeten sich seine Aussage von eben nochmal selbst laut vorzusagen, um ihn anschließend nach der Sinnhaftigkeit zu fragen. Fand er nicht so lustig - ich aber auch nicht Soviel zu dem Thema "Tüv und sich anstellen..."