Verfasst: So 22. Jan 2012, 12:39
Hallo zusammen!Seit letzter Woche darf ich einen I30 1,6 CRDI Automatik EZ: 31.05.2010, Übergabeinspektion: 31.05.2010, Geliefert aus Heilbronn: 20.04.2010, Fgst. Nr. TMADC51SBAJ045988 ( deutsche Auslieferung ) mein Eigen nennen!:)Nun aber eine Geschichte die mich total verwirrt hat, nämlich die Frage zur Garantiedauer. Ich habe hier auch die Suchfunktion benutzt aber keine Antwort gefunden.Laut meinem Händler ( Schwabengarage ) hat mein I30 3 Jahre Garantie. Nachgelesen habe ich, dass I30 mit Erstzulassung ab 01.04.2010 5 Jahre Garantie haben.Das angebotene Wartungspaket ist bei mir nicht dabei.Nachfrage bei Hyundai: Ja der wäre mit 5Jahren eingetragen aber genau wisse er das auch nicht....Das wisse mein Händler.Mein Händler: Er wisse es auch nicht genau, hätte aber bestimmt 3 Jahre...und keine 5 weil das Wartungspaket fehlt.Hyundai Filderstadt: Ach das sehe ich an der Fgst. Nr. der hat 5 Jahre. ( Der hat nicht im PC geschaut! ) und ich habe ein altes Wartungsheft wo noch 3 Jahre drinnenstehen. Aber es sind 5....Der 2010 ausliefernde Händler: Puuh, weiß ich nicht aber da gab's mal so ein Datum...Ich bin total verwirrt, hat mein I 30 3 oder 5 Jahre und hat die Garantiedauer was mit dem Wartungspaket zu tun??Viele GrüßeMarc