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Verfasst: So 9. Mai 2004, 18:58
von Maverick
Also meines Wissensstands nach ist die Messung ungültig, denn Gewschwindigkeitsmessungen dürfen nicht 200 m vor/hinter Gebotsschildern (also auch Ortseingang, ausgang) durchgeführt werden. Es werden quasi 200 m zum Ausrollen und Beschleunigen gewährt - so viel ich weiss -keine Garantie.Tachoabweichung wird mit 7% gerechnet und die ziehen sie dir auch von der gemessenen Geschwindigkeit ab. Wenn sie dich also mit 80 geblitzt haben, wird 74 berechnet, was noch kein Fahrverbot ist, denn das gibts erst ab 31 km/h (innerhalb geschl. Ortschaften) drüber.Gibt allerdings einen Punkt.
Verfasst: So 9. Mai 2004, 21:32
von gMan
Geh mal auf radarfalle.de und von daraus ins Forum.Da sind ein paar Leute dabei die dir ziemlich gut weiterhelfen können.Ich sprech aus Erfahrung
Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 05:41
von SaschaGy
Soweit ich weiß gibt es da Ausnahmen wenn außerorts bereits auch 50 km/h erlaubt sind und man demnach gar nicht bremsen muss wenn man in den Ort reinfährt.Und sind es nicht 150m nach dem Ortsschild ab wo geblitzt werden darf ?
Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 08:34
von CoupeFX103
Also ich hab auch mal was von 200 m nach dem Ortsschild gehört.
Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 09:11
von SaschaGy
Um die 50m will ich mich mal nicht streiten - ich lass mich halt einfach gar nicht blitzen und gut is
Verfasst: Mo 10. Mai 2004, 15:08
von Maverick
QUOTE (SaschaGy @ 10 Mai 2004, 06:41 ) Soweit ich weiß gibt es da Ausnahmen wenn außerorts bereits auch 50 km/h erlaubt sind und man demnach gar nicht bremsen muss wenn man in den Ort reinfährt.Und sind es nicht 150m nach dem Ortsschild ab wo geblitzt werden darf ? Richtig, nennt sich Geschwindigkeitsrichter oder so... wenn 100 - 70 - 50 is klar, dass da keine 200 m gegeben werden - bei 100 - 50 sollte das aber der Fall sein.