Seite 1 von 1

Verfasst: Mi 11. Mai 2011, 13:41
von Keumaster
Hi,habe die SUFU benutzt aber nichts passendes gefunden:Ich habe die Enzo H auf dem J-2 Coupe. Nun habe ich ein "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE XY".Muss ich nun die ABE XY mitführen (wo z.B. keine Auflagen drinstehen) oder reicht der "Nachtrag zur ABE" (wo auch die Auflagen drinstehen)?Hintergrund ist, dass ich die ABE nicht habe und lt. Hersteller (AEZ) der Nachtrag zur ABE ausreicht, aber ein Bekannter (KFZ-Mechaniker) jedoch scheinbar anderer Meinung ist.

Verfasst: Do 12. Mai 2011, 22:44
von Keumaster
Soo...Für alle, die vll. ein ähnliches Problem haben:Hab mich heute erkundigt. Es reicht, wenn man den Nachtrag zur ABE mitführt indem das Fahrzeug und die Auflagen drinstehen.

Verfasst: Fr 13. Mai 2011, 19:30
von DaveX
Ja, richtig. Die Politur (dein Freund und Helfer) kann ja mit den Daten der Felge nichts anfangen, die in der ABE estehen. Die Wollen ja wissen ob du die auf deinem Wagen mit welchen Auflagen auch immer fahren darfst und das steht in Nachtrag drin. Anders sieht es aus, wenn der Hersteller eine Vorführung der techn. Änderung bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle verlangt, dann musst du die Sachen (in dem Fall die Felgen) eintragen lassen. Also es wird geprüft ob die techn. Änderungen ordnungsgemäß sind. Gleiches gilt in jedem Fall, wenn du mehrere Sachen änderst. Du willst z.b. jetzt noch eine Tieferlegung verbauen, dann müssen die Sachen auch geprüft werden, da die jeweils (Felgen und Fahrwerk für sich) vom sonnstigen Serienzustand des Wagens ausgehen. Wenn die dann in deinen Papieren von der Zulassungsstelle eingetragen sind, dann brauchst du auch die ABEs/Gutachten etc. nicht mehr mitführen. Denn das haste ja dann in deinen Fahrzeugpapieren stehen