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Verfasst: Do 28. Apr 2011, 21:34
von saddamm
habe diese Leuchten in meinen Coupe im Fußraum und in der Lautspecherverkleidung hinten verbaut mit Farbwechsler RGB also 15 verschiedene Farben frei wählbar + weißnun ist das Legal muß ich mit ner Strafe rechnen wenns die Polizei sieht???

Verfasst: Do 28. Apr 2011, 21:48
von Sitmojo
Soweit ich weiß, ist das nicht legal. Da es im Sichtfeld des Fahrers liegt und ihn somit Blenden könnte. Verhält sich ähnlich wie bei der Unterbodenleuchte.

Verfasst: Do 28. Apr 2011, 22:31
von testbug
Nichtmal nachts würden die so hell leuchten, dass die dein Fahrzeug zum UFO machen! Von daher seh ich persönlichh da kein Problem drin! Und wenn, dann machst du die halt aus?Und im Sichtfeld sind die doch auch nicht, ausser die sind direkt auf den Kopf gerichtet, aber so blöd setzt man doch keine LED-Streifen ein..

Verfasst: Do 28. Apr 2011, 23:40
von saddamm
gibt sa Bilder von und von wegen zu hell^^ die kann man per funk dimmen^^ ja hab die naürlich nach unten gerichtet

Verfasst: Do 28. Apr 2011, 23:44
von testbug
Zu hell ist es, wenn es nachts das ganze Auto "hervorhebt", also die Signalwirkung verändert wird, somit andere Autofahrer abgelenkt werden!Mal ehrlich: machs einfach aus, wenn du es nicht brauchst! Schaust du dir in den Schritt oder nach vorne, wenn du fährst?

Verfasst: Fr 29. Apr 2011, 09:26
von paedder
Ist immer Auslegungssache mit so Innenraumbeleuchtungen. Gibt zwei Möglichkeiten.Der eine TÜVer nickt es mit der Begründung ab, dass es legal ist, solange kein anderer Verkehrsteilnehmer dadurch abgelenkt wird. Sprich, wenn die Leuchten z.B. im Fußraum sind und von aussen von anderen Fahrern nicht wahrgenommen werden, kannst sie drin lassen.Dann gibt es noch die anderen Prüfer, die die Sachen im Allgemeinen ablehnen, weil sie der Meinung sind, dass durch die Leuchten der Fahrer selbst abgelenkt bzw. geblendet wird. Diesen Standpunkt vertreten meistens auch die netten Grünen, wenn man in eine Kontrolle kommt.

Verfasst: So 1. Mai 2011, 02:19
von Tuning-Generation
also ich war auch immer der meinung das des "Legal" ist solange es a. nicht zu hell und b. nicht aus dem auto herausscheint und somit andere blendet...aber ind er stvo ist vieles reine auslegungssache und wie man sagt im ermessen des prüfers... was also dem einen net juckt an dem geilt sich vll ein anderer auf und legt dir das auto still ^^

Verfasst: So 1. Mai 2011, 07:06
von samurai
beleuchtungen jedlicher art sind erlaubt wenn man sie NICHT während der fahrt einschalten kann und auch im stand keine anderen verkehrsteilnehmer gefärten ( scheiß gaffer müssen immer ganz langsam vorbeifahren und glotzen )so hatts mir n cop erklärt und der tüv ebenfalls

Verfasst: So 1. Mai 2011, 08:20
von DaveX
QUOTE beleuchtungen jedlicher art sind erlaubt wenn man sie NICHT während der fahrt einschalten kannSo ist es QUOTE und auch im stand keine anderen verkehrsteilnehmer gefärtenDu darfst nicht mit dem Fahrzeug am Verkehr teilnehmen, weil sonnst eventuell die Betriebserlaubnis erlischt. Und wenn es am Straßenrand Parkt wirste wohl kaum die Leuchten an lassen. Wenn also dein Ofen bei geöffneten Türen Hellrosa erleuchtet wird, kann keiner was machen. Man betrachte dazu div. Hersteller mit Einstiegs/Umgebungsleuchten etc..... Rechtlich gesehen ist es eine Grauzone, weil es nicht genau Definiert ist aber es ist (eigentlich ) immer so, dass die Grün/weissen dich zwingen die Teile zu deaktivieren, ausser du zeigst denen, dass die bei der Fahrt sowieso nicht einzuschalten gehen. (z.B. Einstiegsbeleuchtung) Als Begründung immer: Behinderung anderer bzw. dir selbst, dann kannste nich weg.

Verfasst: So 1. Mai 2011, 11:20
von saddamm
so hier die Bilder ^^ vorab im Accent hab ich blaue Leds im die Orginal-lampe eingebautPolizei sagt in Brandenburg- ermahnung u Demontieren.........im Sachsen Polizei schaut auf blauen Tacho-Schaut an die Leuchte am Dachhimmel , bittet mich jene einzuschalten.den sagt er "schön das sie sich mit der Farbe einig waren "und wünscht mir ne jute Fahrt [BILD]1304244673[/BILD][BILD]1304244396[/BILD][BILD]1304244296[/BILD]