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Verfasst: Di 26. Apr 2011, 12:12
von Filthman
Ich habe folgendes Problem und möchte mal eure Meinung dazu hören.Kurze Vorgeschichte:Vor 2 Jahren musste mein Coupe 2.0l zum TÜV zwecks HU. Ich selber hatte das Auto bei meiner Werkstatt vor Ort abgegeben die alles weitere veranlasst haben.In der Werkstatt selber haben Sie die AU gemacht, die auch erfolgreich durchgeführt wurde. Dann wurde mein Auto zur TÜV gefahren und dort abgestellt.Als der Prüfer des TÜVs das Auto starten wollte, sprang angeblich der Motor nicht mehr an. Der Prüfer probierte wohl irgendwas herum, um zu starten und löste dann die Alarmanlage aus (an die werkseitige Alarmanlage meines Coupe, wurde eine bessere mit Innenraumüberwachung etc. noch angeschlossen, ebenfalls durch eine Fachwerkstatt)Der Prüfer versuchte dann die Alarmanlage zu deaktiveren, natürlich vergeblich.Das Auto ließ sich dann einfach nicht mehr starten.(Das einzige was passierte sobald man den Zündschlüssel drehte war, dass der Anlasser „drehte“ aber der Motor sich einfach nicht startet)Dann hatte ich mehrere lustige Wochen in denen das Auto nicht mehr funktionierte. Letztendlich wurde das Auto in eine Hyundai-Werkstatt gebracht. Dort stellten dann die Mitarbeiter fest, dass die Wegfahrsperre nicht funktionierte / bzw. halt ständig funktionierte und das Auto im Motorsteuergerät einfach keine "Freischaltung" bekam.Darauf versuchten die Mitarbeiter von Hyundai die Wegfahrsperre einfach über das BCM neu zu programmieren. Leider schlug dieser Versuch natürlich fehl.Laut Aussage konnte man vom BCM nicht mehr auf die Wegfahrsperre im Motorsteuergerät zugreifen. Letztendlich konnte ich mir dann ein neues BCM kaufen, weil der Prüfer einfach keine Ahnung vom Auto hatte und ich endlich wieder fahren wollte. Da ich natürlich die Kosten und die Schuld nicht bei mir sah, sondern beim TÜV, habe ich mir einen Anwalt gesucht, welcher jetzt versucht das Geld für mich vom Ursacher wieder zu beschaffen. Das ganze Verfahren befindet sich immer noch in vollem Gange.Der aktuelle Stand ist folgender. Das defekte BCM wurde zu einer Firma geschickt, welche die Vorgänge im BCM nachkontrollieren kann. Diese Firma sagte nun weiterhin, dass laut deren Geräte die Wegfahrsperre im BCM funktioniert.Um aber alles exakt zu überprüfen benötigen sie jetzt noch von mir, einen Zündschlüssel, die Spule vom Zündschloss und noch das Motorsteuergerät.Jetzt ist es aber wieder so, dass wenn ich die Teile ausbaue, das Fahrzeug im Nachhinein nicht mehr funktioniert, da dann wieder alles auf das defekte BCM eingestellt werden muss. (Mein jetziges BCM hat ne andere Seriennummer wie das welches kaputt gegangen ist)Und so habe ich außerdem wieder ein paar Wochen in denen ich nicht mit meinen Auto fahren kann. Was mich jetzt schon wieder tierisch ankot**, da ich ja nur im Sommer das Coupe fahre.Jetzt meine Frage zu euch:Mit kam folgender Gedanke wenn ich mir ein Motorsteuergerät mit der gleichen Teilenummer wie meines besorge und ebenfalls den dazu gehörigen Zündschlüssel und Spule aus einen Schlacht-Fahrzeug, dann könnte ich ja weiterhin mit meinen Coupe rumfahren und könnte gleichzeitig die Teile zur Überprüfung an den Gutachter schicken.Ich wollte jetzt einfach mal wissen, wie ihr das ganze seht und was ihr in meinen Fall tun würdet.
Verfasst: Di 26. Apr 2011, 17:06
von EricTwo
QUOTE Der aktuelle Stand ist folgender. Das defekte BCM wurde zu einer Firma geschickt, welche die Vorgänge im BCM nachkontrollieren kann. Diese Firma sagte nun weiterhin, dass laut deren Geräte die Wegfahrsperre im BCM funktioniert.Um aber alles exakt zu überprüfen benötigen sie jetzt noch von mir, einen Zündschlüssel, die Spule vom Zündschloss und noch das Motorsteuergerät.Sehr merkwürdige Aussage. Um die WFS auf Funktion prüfen zu können, braucht man beim 2.0er ohnehin das Motorsteuergerät, da diese beim 2.0er nicht im BCM, sondern im ECM integriert ist. Das BCM funktioniert hierbei nur als Kommunikationsschnittstelle zwischen Zündschlüssel und ECM, die Startfreigabe der Wegfahrsperre erfolgt im ECM.QUOTE Mit kam folgender Gedanke wenn ich mir ein Motorsteuergerät mit der gleichen Teilenummer wie meines besorge und ebenfalls den dazu gehörigen Zündschlüssel und Spule aus einen Schlacht-Fahrzeug, dann könnte ich ja weiterhin mit meinen Coupe rumfahren und könnte gleichzeitig die Teile zur Überprüfung an den Gutachter schicken.Sollte theoretisch funktionieren.Allerdings weiss ich nicht, wie die Anwälte/Gutachter diesen Vorschlag finden. Wenn es nur um die Allgemeine Funktion geht, ist es sicherlich kein Problem.Wenn es darum geht, die originale Fahrzeugkombination zu simulieren, dann hilft dir das nicht weiter, von daher solltest du nicht uns Fragen, ob das geht, sondern deinen Anwalt Technisch gesehn geht es jedenfalls, falls das deine Frage zufriedenstellend beantwortet.Interessanter wäre auch mal zu wissen, WIE der Prüfer versucht hat, die Alarmanlage zu deaktivieren.Das ganze erfolgt ja normalerweise durch die Fernbedienung, und wenn diese nicht funktioniert, wird die Startfreigabe temporär übers Zündschloß erzwungen (nach selbständigen abschalten der Alarmanlage bei eingeschalteter Zündung und warten einer weiteren Minute lässt sich der Motor problemlos starten)Ist das BCM kaputt gegangen, weil ihm in dem Moment grad so war (was beim GK nix ungewöhliches ist) dann haste schlechte Karten. Hat der Prüfer nachweislich versucht mit diveresen Überbrückungen und sonstigen elektrischen experimenten die Alarmanlage zu deaktivieren, erübrigt sich doch jegliche weitere Überprüfung der Wegfahrsperre....
Verfasst: Di 26. Apr 2011, 18:37
von Filthman
QUOTE (EricTwo @ 26 Apr 2011, 17:12 )Ist das BCM kaputt gegangen, weil ihm in dem Moment grad so war (was beim GK nix ungewöhliches ist) dann haste schlechte Karten. Hat der Prüfer nachweislich versucht mit diveresen Überbrückungen und sonstigen elektrischen experimenten die Alarmanlage zu deaktivieren, erübrigt sich doch jegliche weitere Überprüfung der Wegfahrsperre....Das die Wegfahrsperre im Motorsteuergerät ist hatte ich auch gewußt, hatte mich da leider nur nicht klar ausgedrückt. Danke aber dennoch, dass du das nochmal erwähnt hast.Vermutlich meinte die besagte Firma, dass das BCM soweit funktioniert. Aber um zu verstehen was los ist, noch das ECM gebraucht wird.QUOTE Sollte theoretisch funktionieren.Allerdings weiss ich nicht, wie die Anwälte/Gutachter diesen Vorschlag finden. Wenn es nur um die Allgemeine Funktion geht, ist es sicherlich kein Problem.Wenn es darum geht, die originale Fahrzeugkombination zu simulieren, dann hilft dir das nicht weiter, von daher solltest du nicht uns Fragen, ob das geht, sondern deinen Anwalt Technisch gesehn geht es jedenfalls, falls das deine Frage zufriedenstellend beantwortet.Bei der Frage ging es mir Hauptsächlich darum wie ihr halt das ganze seht. Der Anwalt hätte gerne die Teile aus meinen Fahrzeug und die will ich ihm ja auch geben, ich hab halt nur nicht wirklich Lust wieder die ganze Zeit ohne Auto dazustehen.QUOTE Interessanter wäre auch mal zu wissen, WIE der Prüfer versucht hat, die Alarmanlage zu deaktivieren.Das ganze erfolgt ja normalerweise durch die Fernbedienung, und wenn diese nicht funktioniert, wird die Startfreigabe temporär übers Zündschloß erzwungen (nach selbständigen abschalten der Alarmanlage bei eingeschalteter Zündung und warten einer weiteren Minute lässt sich der Motor problemlos starten)Also die erweiterte Alarmanlage ist an die normalen Kontakte mit angeschlossen. D.h. wenn man das Fahrzeug per Fernbedienung öffnet dann wird die Alarmanlage ausgeschaltet.Was jedoch der Prüfer gemacht hatte, damit die Alarmanlage ausgelöst wurde weiß ich leider auch nicht, er hat mit seinen Aussagen da total rumgeeiert. Zumindest mir gegenüber. Aber laut seiner eidesstattlichen Versicherung hat er ganz normal das Fahrzeug geöffnet und da sprang der Motor nur kurz an und ging wieder aus, dann zog er den Schlüssel ab. Probierte dann erneut, auch da sprang der Motor nur kurz an und dann ebenfalls nochmals Schlüssel abgezogen und noch ein Versuch. Und bei diesem Versuch sprang nur noch der Anlasser an und dann ging auch die Alarmanlage los. Laut seiner Aussage habe er lediglich probiert die Alarmanlage über den kleinen Knopf neben der blinkenden LED auszuschalten. Was aber nicht funktionierte.In der Mittelkonsole ist dieser Knopf verbaut und ist der Tastschalter für die erweiterte Alarmanlage so dass ich diverse Funktionen ein und ausschalten kann.QUOTE Ist das BCM kaputt gegangen, weil ihm in dem Moment grad so war (was beim GK nix ungewöhliches ist) dann haste schlechte Karten. Damit hast du soweit ja schon fast recht und ich würde das ganze auch sofort einsehen wenn mir das passiert wäre. Aber Tatsache war halt, dass das Fahrzeug im Vorfeld mehrfach gestartete wurde, siehe Werkstatt und AU und später dann das rüberfahren zum TÜV.Und zusätzlich hat das BCM aber keine weiteren Macken gehabt wie man es in diversen Threads lesen kann. (sprich ausgefallener Blinker oder nur noch ein Scheibenwischer der geht usw.) und halt auch, dass das ganze soweit ich gelesen habe noch nicht beim 2.0l sondern nur beim 2.7l vorkam. Hat mir Hyundai selber auch schon mal am Telefon bestätigt.QUOTE Hat der Prüfer nachweislich versucht mit diveresen Überbrückungen und sonstigen elektrischen experimenten die Alarmanlage zu deaktivieren, erübrigt sich doch jegliche weitere Überprüfung der Wegfahrsperre....Tja das weiß ich leider nicht ob er da was probiert hat, da ich leider nicht mit anwesend war. Ich weiß nur das ich mein Auto definitv nicht wieder in die Hände von solchen Hanseln gebe, die keine Ahnung von Autos haben. (denn ich kann mich noch an den TÜV 2jahre zuvor erinnern, da konnte ich dem Tüvler zeigen wie der Scheibenwischer bei mir im Coupe eingeschaltet wird. Was natürlich über den rechten Hebel wie in jedem Coupe geht.
Verfasst: Di 26. Apr 2011, 19:50
von EricTwo
QUOTE Und zusätzlich hat das BCM aber keine weiteren Macken gehabt wie man es in diversen Threads lesen kann. (sprich ausgefallener Blinker oder nur noch ein Scheibenwischer der geht usw.) und halt auch, dass das ganze soweit ich gelesen habe noch nicht beim 2.0l sondern nur beim 2.7l vorkam. Hat mir Hyundai selber auch schon mal am Telefon bestätigt.Wieso muss es im Vorfeld Macken haben, als Indiz, das es zeitnah kaputt geht?Beim GK 2.0 gab es sehr wohl Probleme deiner Natur in zusammenhang mit dem BCM Und nicht alles was in den Werkstätten defekt geht, bekommt auch HMD zu hören.QUOTE Vermutlich meinte die besagte Firma, dass das BCM soweit funktioniert. Aber um zu verstehen was los ist, noch das ECM gebraucht wird.Das klingt schon plausibler