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Verfasst: Di 12. Apr 2011, 13:52
von Tuning-Generation
Soo Leute hab ein riesen Problem,Habe für mein Coupé J-2 den Heckspoiler, NT05_HSHCN, geholt und den schon ne weile in meiner werkstatt... auf anfrage beim hersteller, da keine Gewinde oder Bohrungen zum schrauben vorhanden sind, sollte ich den Heckflügel "KLEBEN" ^^ mir selbst hat das ein sehr leichtes schmunzeln auf die lippen gebracht ein teil das solchen belastungen ausgesetzt ist nur zu "KLEBEN" ^^ sicherheitshalber habe ich letzte woche dann bei meinem tüvprüfer meines Vertrauens nachgefragt welcher mir zur antwort gab:Heckspoiler nur mit materialgutachten? 0% chance auf eintragungHeckspoiler nur kleben? nochmal 0%Heckspoiler nur kleben ohne das der hersteller den kleber mitschickt? erst recht 0%und das so deutlich das ich dachte ich geb den mal nen kasten bier aus damit er net weitererzählt das ich überhaupt gefragt hab ^^also ich bekomme das ding vll eingetragen wenn ich einen fahrzeugscheinkopie beibekomme in der der eingetragen ist... oder besser währe eine kopie des Tüv berichtes über die eintragung...Nach weiterer anfrage beim hersteller bekam ich zur antwort: frag mal in einem hyundaiforum nach... der ist schon so oft verkauft worden... da hat den bestimmt schon einer mal eingetragen...gaaaanz toll. das war definitiv das letzte was ich da gekauft habe... aber hoffentlich kann mir einer von euch helfen und mir sowas schickenBiiiiiiittttttttttteeeeeeeeeee!!!!!!!! ^^
Verfasst: Di 12. Apr 2011, 16:13
von pedrosch
Ein Bild wäre auch nicht schlecht, um Dir weiterhelfen zu können.
Verfasst: Di 12. Apr 2011, 16:43
von Tuning-Generation
Verfasst: Di 12. Apr 2011, 17:12
von pedrosch
"Eintragung mit Hilfe des Material Prüfberichtes nach §21 STVZO"Lass Dir eine Kopie des Gutachtens schicken, dann sollte das Eintragen auch möglich sein. hat hier im Forum auch jemand drauf, weis gerade nur nicht wer.
Verfasst: Di 12. Apr 2011, 18:50
von HyundaiGK
Ist das net vom Design her der selbe wie dieser hier hat ?
http://www.hyundaiforum.de/index.php?showtopic=40865
Verfasst: Di 12. Apr 2011, 19:22
von Tuning-Generation
vom design her ähnlich also sicher die gleiche idee nur eine etwas andere ausführung... und die eintragung nach §21 ist angeblich nicht möglich da es in den letzten jahren häufig zu unfällen durch heckspoiler kam hat der tüv die order nurnoch diese mit teilegutachten einzutragen... laut prüfer kanns das auch ein gutachten für ein anderes auto sein solange es der selbe spoiler ist was wohl schwer ist da es kein universal spoiler is oder einfach mal so von einem anderen auto ist
Verfasst: Di 12. Apr 2011, 19:32
von kane22
QUOTE vom design her ähnlich also sicher die gleiche idee nur eine etwas andere ausführung... und die eintragung nach §21 ist angeblich nicht möglich da es in den letzten jahren häufig zu unfällen durch heckspoiler kamabsoluter schwachsinn mach ne nummer drann verkleb das ding und verschraub es und fahr von tüv zu tüv biste es eingetragen hast.
Verfasst: Di 12. Apr 2011, 19:54
von Tuning-Generation
eher ungern ohne sicherheit ^^ da ich mein auto neu lackiere... will ich auf dem fischen lack des nicht ausprobieren
Verfasst: Di 12. Apr 2011, 20:11
von kane22
natürlich musste das eh vorm lacken machen is ja wohl logisch
Verfasst: Di 12. Apr 2011, 20:23
von Tuning-Generation
sagt sich so leicht wenn das auto nix mehr fährt ^^ lol aber hab vll ne lösung... das ich vll ein fangseil durch den flügel ziehe.. da die hauptangst des prüfers ja ist das er wegfliegt kann ich das sicher damit umgehen.. muss ich nurnoch guggn wie ich des durchziehe ^^ und ob es überhaupt geht