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Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 18:54
von venus
Hallo Leute,Und zwar habe ein kleinen unfall gebaut mein Airbag ist aufgeplatzt habe mir ein neues gekauft und anmontiert alle kabel sind so dran wie vorher<_< aber auf dem tacho blinkt immer noch das airbag logo.wie kann ich es weg bekommen und woran liegt esDanke im voraus schon mal auf eure Antworten
Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 19:02
von AccentGT
Das liegt daran, dass das Airbag-Steuergerät ebenfalls getauscht werden muss! Wenn der Airbag einmal ausgelöst hat, hat auch das Steuergerät "ausgelöst"!Am Airbag-System sollte man im übrigen nichts selber machen, wenn man nicht 100%ig genau weiß, was man tut und wie das gesamte System funktioniert!
Verfasst: So 3. Apr 2011, 09:16
von DaveX
QUOTE Am Airbag-System sollte man im übrigen nichts selber machenSo ist es. Wenn das System mal falsch auslösen sollte kann es jemanden schwer verletzen.
Verfasst: So 3. Apr 2011, 11:58
von Torque
Da stehen mir die Haare zu Berge das jemand einfach so an dem AirBag rumgebastelt hat. Die Dinger sind schweine gefährlich und montiert da lustig dran rum. Wie die anderen schon geschrieben haben muss das Steuergerät mit getauscht werden.Lass das bitte einen Fachmann machen sonst haste bei dem nächsten unfall ein problem wenn die Dinger nicht auslösen. Ist dein Leben!!Gruß
Verfasst: So 3. Apr 2011, 17:57
von venus
Hmm also muss unbeding das Steuergerät getauscht werden oder kann man den nicht reparieren lassen?Übrigens muß ich unbedingt zu Hyundai gehen,oder Bosch oder ganz normale werkstatt???
Verfasst: So 3. Apr 2011, 18:22
von 1220 Moppi
3 Mann haben nun gesagt, das muss getauscht werden. Diese Leute kennen sich wirklich aus. Glaub ihnen bitte. Und vor allem, lass es machen. Mit Airbags ist nicht zu spaßen.Machen kann das sicherlich so ziemlich jede Meisterwerkstatt. Ich glaube, in diesem Fall würde ich aber eher zu Hyundai gehen.
Verfasst: So 3. Apr 2011, 18:41
von Jam2
Kann man sich so nen Airbag so einfach kaufen o.O? Da war doch was mit Sicherheitsbestimmungen o.O
Verfasst: So 3. Apr 2011, 18:45
von AccentGT
QUOTE (Jam2 @ 3 Apr 2011, 18:47 ) Kann man sich so nen Airbag so einfach kaufen o.O? Da war doch was mit Sicherheitsbestimmungen o.O 100%ig legal eigentlich nicht! Das dürfen normalerweise glaube ich nur Leute mit 'ner entsprechenden Zertifizierung verkaufen und kaufen (wenn man's ganz streng nimmt). Wegen Sprengstoff-Gedöns und so!Und ja: man muss das Steuergerät austauschen! Dann natürlich den Airbag (wo man auch keinen "gebrauchten" nehmen sollte) und meistens auch noch einen oder mehrere Crash-Sensoren (je nach alter des Fahrzeugs und "Fortschrittlichkeit" des SRS-Systems)!
Verfasst: So 3. Apr 2011, 18:56
von 1220 Moppi
QUOTE Kann man sich so nen Airbag so einfach kaufen o.O? Da war doch was mit Sicherheitsbestimmungen o.O Richtig. Legal kann man zwar den Airbag kaufen, m.E. nicht die Sprengkapsel. So weit ich weiß braucht man dafür einen Sprengstoffschein oder so. Du darfst die Dinger nicht mal einfach so versenden:
http://www.versandtarif.de/versandratge ... Eigentlich total dämlich. Wir bräuchten schon fast nen GGVS-Schein zum Führen unserer Autos. Ach, da ham wa doch noch was:QUOTE der Austausch, Verkauf und Überlassen von Airbagmodulen: Nach § 22 Sprengstoffgesetz dürfen explosionsgefährliche Stoffe nur von verantwortlichen Personen vertrieben / verbaut oder anderen Personen überlassen werden, wenn diese nach dem Sprengstoffgesetz damit umgehen dürfen.Airbag-/Gurtstraffermodule dürfen nur Personen überlassen werden, die über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügen und den gewerblichen Umgang und Verkehr mit Sprengstoffen gemäß § 14 SprengG bei der für sie zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt haben. Das bedeutet: Der Verkauf und das Überlassen solcher Bauteile an Privatpersonen ist gesetzlich untersagt.Der Verkauf an gewerbliche Kunden ist gestattet, sofern: - der Kunde den erforderliche Sachkundenachweis vorgelegt und - die Anzeige nach § 14 SprengG schriftlich bestätigt hat. Airbag- und Gurtstraffereinheiten „Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz“:Der Umgang und Verkehr sowie die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände wie Airbags / Sidebags oder Gurtstraffer unterliegt grundsätzlich dem "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe" (SprengG vom 13.09.76). Nach § 14 Sprengstoffgesetz ist der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (Airbags, Sidebags, Gurtstraffer) ausschließlich gewerblich zulässig und mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen und eine verantwortliche Person namentlich zu benennen. Wo hast Du den Airbag überhaupt her? Vom Schrottplatz?
Verfasst: So 3. Apr 2011, 19:13
von bolcher
evt. ausgelöster gurtstraffer muss auch noch her!