Verfasst: Do 31. Mär 2011, 10:55
HalloNachdem mir hier im Forum schon mal geholfen wurde, hätte ich wieder eine Frage an jemanden, der sich mit Reifen und Felgen richtig gut auskennt (ich habe da leider null Ahnung).Und zwar kann ich einen Satz Alu-Felgen mit Reifen bekommen, die auch in der ABE für meinen i10 freigegeben sind. Ich weiß aber nicht, was es mit den Auflagen auf sich hat.Die Felgen haben die KBA Nummer 44614 (die ABE findet man hier: http://interpneu.jfnet.de/pdf/00040481/ ... 54-38-.pdf ). Die Reifen haben die Größe 185/55R14, und mein Fahrzeug ist wie gesagt ein Hyundai i10.Die Frage ist, ob ich die Räder ohne weitere Probleme fahren kann. Wahrscheinlich muß ich sie vom TÜV eintragen lassen, das wäre ja nicht das Problem. Aber was bedeuten vor allem die Punkte:24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.Sind sonst irgendwelche Punkte die ich beachten muss?Danke für euere Antworten.