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Verfasst: Di 16. Nov 2010, 15:51
von AccentGT
Kleiner Tip: frag beim Tüv nach! Das vermeidet "gefährliches Halbwissen"!
Verfasst: Di 16. Nov 2010, 21:12
von DaveX
QUOTE frag beim Tüv nach! Das vermeidet "gefährliches Halbwissen"! DiToDie Fläche des Spiegels muss eine bestimmte Größe haben. Die is aber anders als beim Motorrad also....siehe ZITAT(oder StVZO)!!
Verfasst: Mi 17. Nov 2010, 01:10
von AutoTroll
Natürlich nicht!Du kannst auch nicht die Räder vom Rasenmäher ans Auto schrauben, nur weil sie wie Räder aussehen und ein Prüfzeichen haben. Ein Prüfzeichen deklariert ein Teil immer für eine oder mehrere Stellen an einem Fahrzeugtyp, sprich:Wenn du ein Frontlicht hast, dann bedeutet das E-Prüfzeichen da, dass es geprüft wurde als Frontlicht an einem PKW. Das E-Zeichen ist dann ungültig, wenn du das Teil als Rücklicht montieren willst; wenn du das Teil veränderst (z.B. den Scheinwerfer aufmachst); oder wenn du das Teil an einem anderen Fahrzeugtyp montieren willst. Rein rechtlich gesehen darfst du das natürlich nicht.. andererseits ist da ein Prüfzeichen, was ein grüner Schlumpf auf die Schnelle bestimmt nicht nachgucken kann und solange es vernünftig aussieht und seinen Dienst tut, schert sich eh gar keiner um das Prüfzeichen Einfach mit fahren und glücklich sein
Verfasst: Mi 17. Nov 2010, 12:27
von AccentLantra
QUOTE (AutoTroll @ 17 Nov 2010, 02:11 )Natürlich nicht!Du kannst auch nicht die Räder vom Rasenmäher ans Auto schrauben, nur weil sie wie Räder aussehen und ein Prüfzeichen haben.Einspruch! Natürlich darfst du!Der Rasenmäher ist kein Vergleich, der hat schließlich keine Straßenzulassung. --> Also alle Teile an dem Ding ohne E-Zeichen.Vorrausgesetzt, du erfüllst alle Bestimmungen:- geprüftes Teil (E-Prüfzeichen)- Ordnungsgemäße Anbringung, d.h., es muß genau so angebracht werden wie bei dem Fahrzeug, für das das Teil ist. Du darfst also einen Spiegel nicht in einem anderen Winkel montieren, als in der vorgesehenen Fahrtrichtung.- keine gefährlichen Kanten- Da ein Motorradspiegel i.d.R. ein Schraubgewinde hat, sollte der Bereich um die Aufnahmestelle verstärkt werden. Wenn du das einfach so mit einer Gegenmutter im Blech befestigst dürfte das Ding wackeln wie ein Lämmerschwanz. Warscheinlich würde sich auf Dauer auch das Blech an der Stelle verbiegen, da durch den Fahrtwind ordentlich Druck auf den Spiegel ausgeübt wird.Ob es Mindestgrößen gibt, müsstest du wirklich beim TÜV nachfragen. Wenn ich mir aber so manchen Sportspiegel angucke, denke ich, die Größe ist egal. Bin jetzt gerade leider auf der Arbeit, sonst würde ich mal 'nen Blick in's Gesetz werfen.QUOTE (AutoTroll @ 17 Nov 2010, 02:11 )Ein Prüfzeichen deklariert ein Teil immer für eine oder mehrere Stellen an einem Fahrzeugtyp, sprich:Wenn du ein Frontlicht hast, dann bedeutet das E-Prüfzeichen da, dass es geprüft wurde als Frontlicht an einem PKW. Das E-Zeichen ist dann ungültig, wenn du das Teil als Rücklicht montieren willst; wenn du das Teil veränderst (z.B. den Scheinwerfer aufmachst); oder wenn du das Teil an einem anderen Fahrzeugtyp montieren willst.Das ist absolut richtig.QUOTE (AutoTroll @ 17 Nov 2010, 02:11 )Rein rechtlich gesehen darfst du das natürlich nicht.. andererseits ist da ein Prüfzeichen, was ein grüner Schlumpf auf die Schnelle bestimmt nicht nachgucken kann und solange es vernünftig aussieht und seinen Dienst tut, schert sich eh gar keiner um das Prüfzeichen Einfach mit fahren und glücklich sein Stimmt. Problem könntest du aber haben, wenn ein Unfall passiert, deshalb baue ich an meinen Autos nichts um, was nicht erlaubt ist.@ Hyundai Racer:Wenn du gerne mal Teile an dein Auto schraubst, die da eigentlich nicht drangehören, empfehle ich dir dieses Forum:
http://www.fusselforum.de/