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Verfasst: Fr 2. Apr 2004, 14:37
von alex@s-coupe
Der Händler muss dir doch 24monate garantie geben, ich weiß alerdings nicht ob das dazu zählt. Denke das gehört auch zu verschleißteilen
Verfasst: Fr 2. Apr 2004, 15:17
von Jackdaniels
QUOTE (tatico @ 2 Apr 2004, 13:03 ) Der Wagen ist Genau 3 Jahre alt! Oder ist das normal für das Alter! Ich glaube nicht das sowas an einem erst 3-jährigen Auto passieren darf....
Verfasst: Fr 2. Apr 2004, 15:56
von Infernal
meiner ist 5 und ich würde einen schreikrampf bekommen wenn da was am lack wäre. war der schaden schon als du den wagen geholt hast? wenn ja: hat man die stellen vorher gesehen? (bei ja a-karte, dann biste selbst schuld ) wenn nicht dann ist das ein versteckter mangel. die folgen du mußt dein recht sofort bei erkennung jenes mangels geltend machen. in wie weit man sich aus dieser pflicht sich mit einem guten vertrag als händler rauswinden kann weiß ich nicht, kommt wie gesagt auf den vertrag an. da lob ich mir meine rechtsschutzversicherung fürs auto....
Verfasst: Sa 3. Apr 2004, 19:49
von EricTwo
Hallo,Kulanzantrag kann man bei Hyundai stellen, und Hyundai kommt meistens auchkulant entgegen, Voraussetzung: Serviceheft lückenlos und ohne ATU-Stempel,Rechnungen und Aufträge der Inspektionen müssen vorhanden sein (werden von HMD als Kopie verlangt)mfg