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Verfasst: Do 8. Apr 2010, 21:10
von Katana 4 da Race
Das Auto kurvt momentan so durch die Gegend :Wenn wir angehalten werden, welche Strafe blüht uns?2te Frage.Riss in Windschutzscheibe, komm ich durch den TÜV?Gruß

Verfasst: Do 8. Apr 2010, 21:20
von Devil_666
also die scheibe ist grenzwertig würde aber ehr zu NEIN tendieren ohne stosse rum fahrn ist ganz böse sind glaube 250€ und 3 punke bin mir aber nicht sicher das thema hatten wir aber schonmal ich such mal!

Verfasst: Do 8. Apr 2010, 21:31
von Devil_666
hier das gesetzliche!:12.3.13 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO Seite 234 / 0TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV330000 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat(B - 1) 25,00330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat(B - 1) 25,00330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKatB - 3 50,00330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKatB - 3 50,00Punkte und Bußgeld stehen jeweils daunter...hier der link im forumhttp://www.hyundaiforum.de/index.php?showt...ssstange&st=128

Verfasst: Do 8. Apr 2010, 23:26
von kane22
mit der scheibe lässt dich der tüv nicht mehr vom Hof selber erlebt

Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 00:21
von Auto-Nomer
QUOTE Wenn wir angehalten werden,Nicht wenn, wann. So läuft mit der Karre gar nix mehr. Organisier dir ne (passende) Stoßstange und ne neue Windschutzscheibe. So würde ich höchstens zur Werkstatt fahren.

Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 06:32
von skyX3
Das Problem ist, wenn Du damit jetzt jemand anfährst sinken seine Überlebensschancen durch die fehlende Knautschzone rapide nach unten.Grüße Alex

Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 09:04
von Katana 4 da Race
Ja stimmt schon. Sie ist leider nicht mehr da..Wagen muss aber in Bewegung bleiben.Sone Scheiße mit der Scheibe, ist eine originale und vllt. 10 Wochen altDa könnt ich austicken

Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 09:34
von flow
zahlt doch die versicherung. zahlst deine selbstbeteiligung und den rest lässt machen.easy going.

Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 09:35
von Katana 4 da Race
Hab keine.Der Wagen hat nur Haftpflicht, ist eh nix wert.

Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 10:13
von AutoTroll
Alleine schon für das Nummernschild in der Frontscheibe gibts ne Strafe, weil man es nicht machen darf.. Mit der nicht vorhandenen Stossi darfst du nur bis zu ner Werkstatt fahren und sonst gar nicht. Mit der gerissenen Windschutzscheibe tust du den Leuten im Auto erstens keinen Gefallen und zweitens kostet das auch noch mal richtig Schotter und endet mit einer Anzeige wegen Fahrlässigkeit.Also, sorry, wenn das harsch klingt, aber es ist nun mal Realität, dass die grünen Schlümpfe dabei keinen Spass verstehen. Es ist also billiger und sicherer es machen zu lassen, bzw. die Stossi selber zu machen und eine gebrauchte Scheibe einkleben zu lassen.