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Verfasst: Mi 17. Mär 2010, 11:30
von real-raveno1
hey leute hab mal ne frage, weiss einer ob man beim shogun spoiler den oberen steg abbauen darf ohne probleme, wenn er bereits eingetragen ist????bitte nur antworten wenn ihr das schonmal erfragt habt oder 100 prozentig sicher seit das ihr ne antwort habt. bitte keine vermutungen;-)danke schonmal:-)

Verfasst: Mi 17. Mär 2010, 12:56
von AutoTroll
Rechtlich gesehen natürlich nicht, da jede Genehmigung, ob Teilegutachten, Materialgutachten, die Allgemeine Betriebserlaubnis, die Tüveintragung, das Prüfzeichen auf dem Spoiler, die Seriennummer erlischt sobald du Veränderungen der Bauart am Spoiler machst. In dem Falle erlischt die Tüv-Eintragung und du fährst so wie mit einem nicht eingetragenen Spoiler.... rein praktisch ist es doch so, dass sich kaum einer darum kümmern wird. Man wird ja schon selten angehalten und wenn man schon angehalten wird machen sich die Bullen erfahrungsgemäß in 99,9% der Fälle keine Mühe die ABEs und Eintragungen, die der Fahrer vorzeigt, genau zu überprüfen. Mein Kollege fährt zB. schon seit mehr als einem Jahr auf seinem auffällig getunten Wagen bestimmte Felgen, die er nicht eingetragen hat, stattdessen sind auf dem Auto andere Felgen eingetragen, die auch 17" sind und die gleichen Reifendimensionen drauf haben. Tatsache ist jedoch, dass die vom anderen Hersteller sind, was ganz fett in der Eintragung steht, er schon über 5 mal angehalten worden ist und die Bullen es kein Mal genauer überprüft haben. Nur kurz Reifendimensionen geguckt, Felgengröße und das wars dann. So viel zum Thema Gründlichkeit.Also ich würde mir an deiner Stelle keine Sorgen um die rechtliche Grundlage machen, denn vom Shugun-spoiler gibt es auch etliche verschiedene Bauformen und somit kann es ja sein, dass es eine spezielle Bauform ist.Gruss

Verfasst: Mi 17. Mär 2010, 13:01
von real-raveno1
hey, danke für die antwort.mit den felgen ists bei mir genau das gleiche:Dglaubst du die gucken beim tüv genauer nach????wegen hu und au???

Verfasst: Do 18. Mär 2010, 14:25
von I30Racer
Polizei ist eine Sache aber der Tuv ist was ganz anderes!Glaub mir,die werden dass schon genaustens nachschauen..

Verfasst: Do 18. Mär 2010, 15:55
von AutoTroll
Mit den Felgen wirst du beim Tüv vermutlich Probleme haben.. aber man hat ja Winterreifen auf Stahlfelge Ich sags nur..Mit deinem Spoiler brauchst du dir wegen der grünen Männchen eh keine Sorgen machen, wie gesagt, solange du da nicht irgendwelche scharfen Fräskanten hast.. mach es sauber, dann wird es keiner beanstanden.Beim Tüv bin ich mir auch sicher, dass alles gut geht, denn selbst mit Xenonkits und geschwärzten Scheinwerfern bekommt man Tüv.. Den meisten TÜVis gehts nur um die wichtigen Sicherheitsmerkmale wie Bremsen, Felgen, Fahrwerk, Reifen und ASU. Guck mal wieviele QPs mit Aluspoilern rumfahren und Tüv haben, obwohl die schon lange gar nicht mehr eingetragen werden dürfen. Also, wie gesagt, ist nur ein Ratschlag =)

Verfasst: Do 18. Mär 2010, 17:15
von RTO
Es kommt immer auf den Tüv an. Manche sind Kulant manche halt nicht.Das Letzte mal beim Tüv bzw. GTÜ hab ich kaum die Tür aufgemacht brüllt mir der Prüfer entgegen " Ist den auch alles eingetragen".Naja da wurste ich dann schon was das für nen Typ ist.MFGRTO